Kastration mit Isofluran ist praxisreif und sicher

Die Ferkelkastration mit dem Narkosemittel Isofluran ist für den Vorstandssprecher von NEULAND Jochen Dettmer „praxisreif und sicher“. Das vermittelte NEULAND gemeinsam mit dem Institut für Tierwissenschaften der Universität Bonn auf deren Lehr- und Forschungsstation Frankenforst im Rahmen einer Vorführung zur Ferkelkastration. Dabei wurde die Betäubungsanlage PIGNAP der Firma WALDER aus der Schweiz vorgestellt. „Wir setzen die Betäubungsanlagen PIGNAP schon seit zehn Jahren erfolgreich im NEULAND-Qualitätsfleischprogramm ein. In den letzten Jahren wurden einige Verbesserungen an dem Gerät vorgenommen, sodass jederzeit die notwendige Betäubungstiefe und Arbeitssicherheit erreicht wird“, so Jochen Dettmer. Gemeinsam mit einer vorherigen Schmerzmittelgabe für den postoperativen Wundschmerz erfülle das Betäubungsverfahren mit Isofluran die vom Gesetzgeber ab dem 1. Januar 2019 geforderte Schmerzfreiheit. „Anderslautende Behauptungen entbehren einer wissenschaftlichen Grundlage, sind ideologisch motiviert oder beziehen sich möglicherweise auf Geräte anderer Hersteller“, so der Vorstandssprecher in Richtung einiger Kritiker dieses Verfahrens. Mit einer Zulassung von Isofluran sei in den nächsten Wochen zu rechnen, da die notwendigen Rückstandsuntersuchungen abgeschlossen und im Amtsblatt der EU-Kommission veröffentlicht worden seien. „Die Anwendung in der Landwirtschaft könnte noch erleichtert werden, wenn die Isufloran-Anwendung durch den Landwirt per Verordnung erlaubt werden würde. Dazu müsste ein Sachkundenachweis entwickelt werden. Auch die Aufnahme einer finanziellen Förderung bei der Anschaffung durch das Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) könnte die Kosten des Verfahrens deutlich senken“, erklärt Dettmer. So könnten bei einer Anschaffungssumme von ca. 10.000 Euro und einer Förderung von 40 Prozent die Kosten auf 6.000 Euro für z.B. eine 4er-Anlage reduziert werden. „Der NEULAND e.V. stellt gerne seine Erfahrungen für die Schweinebranche zur Verfügung und hält weiterhin eine breite Wahlfreiheit für die Landwirtschaft für erforderlich“, erklärte Dettmer. Bisher ist Isofluran in Deutschland nicht für die Anwendung bei Schweinen bzw. Ferkeln zugelassen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, Isofluran zur Anwendung bei der Ferkelkastration umzuwidmen, sofern nach Einschätzung des verantwortlichen Tierarztes die hierbei geltenden arzneimittelrechtlichen Voraussetzungen gegeben sind. Im Mai diesen Jahres teilte die Bundesregierung mit, dass ein entsprechendes Zulassungsverfahren für Isofluran innerhalb eines überschaubaren Zeitraums abgeschlossen sein könnte, wenn, wie jetzt geschehen, die entsprechenden Voraussetzungen auf EU-Ebene geschaffen sind.