Hofabgabeklausel ist verfassungswidrig

Vorschriften über die Pflicht zur Abgabe landwirtschaftlicher Höfe als Voraussetzung eines Rentenanspruchs (Hofabgabeklausel) sind nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) verfassungswidrig. Das teilt das Karlsruher Gericht heute in einer Pressemitteilung mit. Darin heißt es: „Die Koppelung einer Rente an die Abgabe eines landwirtschaftlichen Hofs greift faktisch in die Eigentumsfreiheit des Art. 14 GG ein. Die Pflicht zu einer solchen Hofabgabe wird verfassungswidrig, wenn diese in unzumutbarer Weise Einkünfte entzieht, die zur Ergänzung einer als Teilsicherung ausgestalteten Rente notwendig sind. Darüber hinaus darf die Gewährung einer Rente an den einen Ehepartner nicht von der Entscheidung des anderen Ehepartners über die Abgabe des Hofs abhängig gemacht werden. Mit dieser Begründung hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts mit heute veröffentlichtem Beschluss die einschlägigen Vorschriften für verfassungswidrig erklärt, den Verfassungsbeschwerden eines Landwirtes und der Ehefrau eines Landwirtes stattgegeben und die Verfahren unter Aufhebung der Gerichtsentscheidungen an das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen zurückverwiesen“. „Hurra, wir haben gewonnen“, zeigen sich Heinrich Eickmeyer und Dietrich Hugenberg vom Arbeitskreis für die Abschaffung der Hofabgabeklausel erfreut über den Beschluss, dessen Begründung sie zunächst genau studieren wollen, um dann ihr weiteres Vorgehen zu beschließen. Als großen Erfolg für den Arbeitskreis bezeichnet die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft den Beschluss, den auch sie begrüßt. „Bedauerlich“ nennt demgegenüber der Präsident des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbands Johannes Röring den Beschluss, denn der Bauernverband habe sich immer für den Erhalt der Hofabgabeverpflichtung ausgesprochen. Unterschiedliche Reaktionen kommen auch aus der Politik. "Nun haben wir die höchstrichterliche Bestätigung, dass die SPD-Forderung nach Abschaffung der Hofabgabeklausel richtig und verfassungskonform ist. Die Hofabgabeklausel muss weg! Nun ist der Gesetzgeber gefordert. Ich werde mich gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen der SPD-Bundestagsfraktion im Sinne aller betroffenen Hofbesitzer für deren bessere Alterssicherung einsetzen und dieses Thema wieder im Bundestag auf die Agenda setzen“, teilt der SPD-Bundestagsabgeordnete Johannes Fechner mit. Erfreut zeigt sich auch der Sprecher für Agrarpolitik der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Friedrich Ostendorff. „Mit der Abschaffung dieses Anachronismus wird nun endlich den Landwirt*innen, die sich jahrelang gegen die Ungleichheit gewehrt haben, Rechnung getragen. Das Ende der durch die Klausel entstandenen Ungerechtigkeiten, unter der nicht zuletzt insbesondere die Frauen zu leiden hatten, ist ein längst überfälliger Schritt für eine emanzipierte, zeitgemäße Landwirtschaft. Es scheint, als haben die Gerichte so manch einen Politiker in Punkto Modernität überholt“, so Ostendorff. „Klar ist, dass wir die Hausaufgaben aus Karlsruhe Punkt für Punkt umsetzen werden, genauso klar ist aber auch, dass wir weiterhin grundsätzlich an der Hofabgabeklausel festhalten“, erklärt demgegenüber der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung und Landwirtschaft der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Albert Stegemann.
09.08.2018
Von: FebL