Nach EuGH-Urteil Düngerecht überarbeiten

Der Europäische Gerichtshof hat Deutschland im Vertragsverletzungsverfahren wegen zu hoher Nitratwerte im Grundwasser, die in einem Viertel der deutschen Messstellen vor Einführung der neuen Düngeverordnung 2017 festgestellt worden waren, verurteilt. Dieses Urteil war nach Ansicht des Bundesverbands Deutscher Milchviehhalter (BDM) „leider erwartbar, da die Bundesregierung trotz einer Mahnung aus Brüssel das Problem verschleppt und schließlich viel zu lange gebraucht hat, um einen Kompromiss im Streit um die neue Düngeverordnung, die seit Mitte 2017 gilt, zu finden. Die Quittung dafür erhalten zu Unrecht auch die Landwirte, die ganz überwiegend fachlich korrekt im Sinne der Kreislaufwirtschaft wirtschaften und nun pauschal als Umweltverschmutzer am Pranger stehen“. Problematisch sei für die Landwirte auch, dass bereits jetzt unter Praktikern und Experten umstritten ist, ob die Neufassung der Düngeverordnung, die mit deutlich mehr Bürokratie und Kosten für die Landwirte verbunden ist, ausreicht, um zumindest zukünftig die Vorgaben aus Brüssel einhalten zu können.
„Wieder einmal versucht man, mit Ordnungsrecht die negativen Folgen politscher Weichenstellungen abzumildern, ohne diese auch nur im Ansatz zu überdenken“, kritisiert der BDM-Vorsitzendee Stefan Mann. „Dabei werden die eigentlichen Ursachen des Nitratproblems vollkommen ausgeklammert. Die Ausrichtung der EU-Agrarpolitik auf die globale Wettbewerbsfähigkeit der EU-Landwirtschaft und die Versorgung der Ernährungsindustrie mit entsprechend günstigen Rohstoffen hat zu einer Intensivierung der landwirtschaftlichen Produktion sowie einer Konzentration der Tierhaltung in den so genannten Gunstregionen geführt. Insbesondere diese Konzentration und Intensivierung wurde und wird von der Bundesregierung als vermeintlich wünschenswerte Effizienz entsprechend gefördert. Immer mehr Menge ist nötig, um in der Landwirtschaft überhaupt ein auskömmliches Einkommen erwirtschaften zu können. Dies führt dazu, dass in die EU riesige Mengen an Futtermittel aus Drittländern und damit Nährstoffüberschüsse importiert werden, die hier zum Problem werden. Und statt die entstehenden Probleme gezielt und verstärkt in den Regionen anzugehen, in denen sie tatsächlich gehäuft auftreten, schafft man eine pauschale Regelung, die nicht ausreicht, um die in manchen Regionen auftretenden hohen Nitratwerte ausreichend einzudämmen und diejenigen, die im Sinne der Kreislaufwirtschaft wirtschaften, unnötig belastet.“ Notwendig wäre aus Sicht des BDM der gezielte Ansatz an den Problemstellen. Dafür müsse die Düngeverordnung, deren Effizienz jetzt schon in Frage stehe, auf ganz andere Füße gestellt werden. Um nicht den überwiegenden Teil der tierhaltenden Betriebe, die im Sinne der Kreislaufwirtschaft (es wird nur so viel zugeführt, wie entnommen wird) wirtschaften, über Gebühr zu belasten und so deren Ausstieg möglicherweise noch zu befeuern, müssten die Regionen und Betriebe, die ihre Produktion nicht flächengebunden, also ohne ausreichend Bodenfläche betreiben, mehr Verantwortung übernehmen und stärker kontrolliert werden. Unsinnige Regelungen wie eine flächendeckende Begrenzung der Nitratmenge auf 170 kg/ha aus organischen Düngemitteln sind nach Ansicht des BDM nicht sachgerecht, führen letztlich zu einem verstärkten Einsatz von Mineraldünger und müssen daher abgeschafft werden. „Wir brauchen einen Systemwechsel“, heißt es nach dem Urteil beim Bauernbund Brandenburg, der „die gesamte Düngeverordnung auf den Prüfstand stellen“ will. "Neunzig Prozent der deutschen Bauern brauchen überhaupt keine Vorschriften für die Düngung", erklärt Bauernbund-Präsident Marco Hintze. Der Fehler der Düngeverordnung, der sie rechtlich angreifbar mache, sei ihre flächendeckende Gültigkeit. Künftig solle die Düngung in Problemregionen und auf Problembetrieben deutlicher reglementiert und kontrolliert werden. Die große Mehrheit der ganz normalen Bauern hingegen sollte von Auflagen befreit werden, meint Hintze: "Von Tierbeständen unter zwei Großvieheinheiten pro Hektar und unter den Grenzen der Umweltverträglichkeitsprüfung geht keine Gefahr aus. Die bäuerliche Kreislaufwirtschaft hat sich in Jahrhunderten bewährt." “Das Nitraturteil und die negativen Folgen könnte man verfehlter Politik der Vergangenheit anlasten, wenn das neue Düngerecht dem Problem jetzt endlich zu Leibe rücken würde. Das ist aber leider nicht der Fall“, erklärt der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) auch mit Blick auf neueste wissenschaftliche Untersuchungen zu den Auswirkungen des aktuellen Düngerechts. „Wir haben schon mehrfach betont, dass die Düngeverordnung ausgerechnet wasserschützende Betriebe wie Bio-Höfe benachteiligt, obwohl diese ein Teil der Problemlösung sind“, beschreibt der BÖLW-Vorsitzende Felix Prinz zu Löwenstein die aktuelle „absurde“ Situation. Die Düngeregeln machten den Gewässerschützern das Leben schwer: „Kompost und Festmist werden leider genauso behandelt wie Gülle, obwohl die Dünger völlig unterschiedlich wirken. Der Stickstoff aus der Gülle ist sehr leicht löslich, weshalb ein hoher Anteil von den Pflanzen nicht aufgenommen und in das Grundwasser ausgewaschen wird. Kompost und Festmist sorgen für Humus im Boden und geben den Nährstoff sehr langsam ab. Die Pflanzen können so die Nährstoffe nach und nach und komplett aufnehmen.“ Die gleiche Einstufung sei fatal, da bestraft wird, wer durch den Aufbau von Humus die Bodenfruchtbarkeit erhöht – und damit neben dem Gewässer- auch zum Klimaschutz beiträgt. Denn die Festlegung von Nährstoffen im Humus könnten Betriebe in der Nährstoffbilanz nicht berücksichtigen während Intensiv-Tierhaltungsbetriebe mit großem Gülleaufkommen die Stickstoffeinträge dank großzügiger Abschläge schönrechnen dürften. Auch nach Ansicht des agrarpolitischen Sprechers der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/ Die Grünen Friedrich Ostendorff reicht die neue Düngegesetzgebung nicht aus, um das Grundwasser zu schützen und verweist wie der BÖLW auf ein aktuelles Gutachten zur Bewertung des überarbeiteten Düngerechts von Professor Taube im Auftrag des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW.) „Deutschland steuert also direkt auf ein neues Vertragsverletzungsverfahren zu. Deutschland muss deshalb nacharbeiten und die Düngegesetzgebung jetzt neu überarbeiten, um endlich das Grundwasser vor hohen Nitratfrachten aus der industriellen Tierhaltung zu schützen“ so Ostendorff. Besonders in den Tierhaltungskonzentrationsgebieten gefährde Gülle unsere Grundwasserqualität erheblich, die Nitratfrachten müssten dort drastisch reduziert werden. Deutschland liegt bei der Nitratbelastung nach wie vor auf dem vorletzten Platz in der EU. An 28 Prozent der Messstellen in Deutschland wurden laut einem EU-Bericht mehr als 50 Milligramm Nitrat gemessen. Mit deutlichen Worten kommentiert auch der Vorsitzende des BUND Hubert Weiger das Urteil. „Das heutige Urteil ist eine schallende Ohrfeige für die Bundesregierung. Damit ist es höchstrichterlich bewiesen: Unsere Gewässer werden nicht ausreichend vor Einträgen aus der Landwirtschaft geschützt. Deutschland ist mit seinen bisherigen Bemühungen gescheitert. Bundesagrarministerin Julia Klöckner muss nun schnell und konsequent handeln und darf sich nicht darauf ausruhen, dass der Urteilsspruch das alte Düngerecht betrifft. Auch die neue Düngeverordnung muss im Lichte des Urteilsspruchs überarbeitet werden. So sind umweltschädigende Ausnahmen bei der Berechnung zu streichen und Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten dringend zu verbessern. Verurteilt die Kommission Deutschland zu Strafzahlungen in Milliardenhöhe, dann müssen die Fleisch- und Düngerkonzerne zur Kasse gebeten werden und nicht die Steuerzahler. Die Verbraucherinnen und Verbraucher für die Verschmutzungen der Agrarindustrie zahlen zu lassen, würde das Verursacherprinzip ins Gegenteil verkehren.“
23.06.2018
Von: FebL

Das Düngerecht auf dem Prüfstand.