Existenzen sichern bei ASP-Ausbruch

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) breitet sich in den Wildschweinbeständen vieler Regionen Osteuropas immer weiter aus (Polen, Baltikum, Moldawien, Rumänien und Tschechien, Weißrussland, Russische Föderation, Ukraine, Georgien, Armenien und Aserbaidschan). Auch Ungarn ist mittlerweile betroffen. Vielfach sind auch Hausschweinebestände von der ASP betroffen. Auf der italienischen Insel Sardinien kommt die Afrikanische Schweinepest bereits seit Jahrzehnten vor. So beschreibt Ende April das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit die Situation zur ASP. Ein Ausbruch in Deutschland hätte gravierende Folgen für schweinehaltende Betriebe, unabhängig davon, ob konventionell oder ökologisch wirtschaftend. Weil diese Entwicklung der ASP auch „zu einer immer reelleren Gefahr“ für Thüringen wird, haben sich Vertreter der dortigen Biobranche in einem offenen Brief an die dort zuständigen Ministerien und Fachausschüsse des Landtages gewandt. Denn „ökologisch wirtschaftende Schweinehalter wären im Seuchenfall aufgrund der zahlreichen zusätzlichen Haltungsbestimmungen der EU-Ökoverordnung in besonderem Maße in ihrer Existenz bedroht“. Bio-Schweinehalter müssen u.a. Weide- oder Freigeländezugang bzw. Auslauf gewährleisten, was im Seuchenfall nicht mehr möglich wäre. Auch die Nutzung von betriebseigenem Grünfutter, Heu und Stroh im gefährdeten Gebiet würde verboten werden, so dass möglicherweise auf konventionelle Raufutter- und Betriebsmittel zurückgegriffen werden müsste. Hinzu kommt, dass es im Falle von temporären oder absoluten Transportverboten im gefährdeten Gebiet in den Bio-Schweinehaltungsbetrieben mit eigener Nachzucht erhebliche Kapazitätsprobleme bezüglich der Stallflächen geben kann. Die Vertreter der Thüringer Biobranche – der Thüringer Ökoherz e.V., der Thüringer Bauernverband und die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft Mitteldeutschland sowie die in Thüringen aktiven Anbauverbänden Biokreis, Bioland, Demeter, Gäa und Naturland – fordern daher in ihrem Schreiben, diese Besonderheiten zu berücksichtigen. Dazu gehören Lösungen mit Augenmaß ebenso, wie die Erteilung von Ausnahmeregelungen seitens der zuständigen Behörden, um den Schaden zu minimieren und die Möglichkeit der Beibehaltung des Status als Öko-Tiere zu gewährleisten. Auch anfallende Mehrkosten, z.B. durch den Zukauf der sonst eigenen Betriebsmittel, sind zu erstatten und durch staatliche Zuschüsse die Existenz der Landwirte zu sichern. Unter dem Stichwort „Marktzusammenbruch“ heißt es: „Im Seuchenfall wird es sowohl im ökologischen als auch im konventionellen Schweinefleischmarkt Nachfrageeinbrüche sowie erhebliche Absatzschwierigkeiten geben. Es ist sicherzustellen, dass das Land Thüringen in diesem Fall den Schlachthöfen ausreichende Tiefkühlkapazitäten, Kühlzellen etc. zur Verfügung stellen kann. Sollte es in den Betrieben auf Grund von Einbußen in der Vermarktung, trotz Zahlungen der Tierseuchenkasse und Schadensausgleich aus privaten Tier-Ertragsschadensversicherungen, zu finanziellen Verlusten kommen, müssen staatliche Zuschüsse zur Existenzsicherung gewährt werden.“
23.05.2018
Von: FebL/PM AbL Mitteldeutschland