Der 2. Säule drohen über 20 Prozent Verlust

EU-Haushaltskommissar Günther Oettinger hat in dem Entwurf für den Mehrjährigen Finanzrahmen 2021-2027 eine fünfprozentige Kürzung des EU-Agrarhaushalts und eine vierprozentige Reduzierung der Direktzahlungen an die Bauern und Bäuerinnen in der EU ab 2021 vorgeschlagen. Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) bewertet diesen Entwurf der EU-Kommission als Bedrohung für die zielgerichteten Fördermaßnahmen der Ländlichen Entwicklung, die auch 2. Säule der EU-Agrarpolitik genannt werden. Im Vergleich zum Haushaltsplan für das laufende Jahr 2018 liege der Vorschlag der Kommission für diese 2. Säule für das Jahr 2021 um 21 Prozent niedriger (jeweils bezogen auf die EU 27, d.h. ohne Mittel für Großbritannien). „Das schwächt ausgerechnet die Förderbereiche der EU-Agrarpolitik, die zu einem erheblichen Teil auf konkrete Ziele wie Umwelt-, Natur- und Tierschutz ausgerichtet sind. Dazu zählen Agrarumweltmaßnahmen wie die vielfältige Fruchtfolge, die umweltgerechte Weidewirtschaft und die ökologische Bewirtschaftung sowie auch die Förderung besonders tiergerechter Haltungsverfahren“, kritisiert AbL-Geschäftsführer Ulrich Jasper. Auch die Ausgleichs-Förderung der landwirtschaftlichen Betriebe in benachteiligten Regionen, die Förderung regionaler Vermarktung und Verarbeitung, die Unterstützung beim Aufbau von Einkommenskombinationen bis hin zur Junglandwirteförderung würden damit geschwächt. „Die EU-Kommission kündigt immer wieder an, sie wolle die Gemeinsame Agrarpolitik der EU in Zukunft stärker an Zielen und Ergebnissen ausrichten und bei Umwelt und Klimaschutz mehr Ambitionen zeigen. Dieser Vorschlag der Kommission wirkt genau in die andere Richtung“, kommentiert Jasper. Die AbL fordere Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner auf, der Kommission an dieser Stelle klar und deutlich zu widersprechen. Da sei es kein gutes Zeichen, dass sich Bundesministerin Klöckner mit den Kürzungen schon abgefunden zu haben scheint und bereits einen Ausgleich durch Bund und Länder in Aussicht gestellt habe. „So schmilzt die Finanzzusage aus dem Koalitionsvertrag für eine Aufstockung der Ländlichen Entwicklung dahin, und zum anderen macht die Ministerin Zusagen zulasten der Länder“, so Jasper. Skeptisch blickt die AbL auf die sowohl von der EU-Kommission als auch von der Bundesregierung angekündigte Stärkung kleinerer und mittlerer Betriebe. Während die Mitgliedstaaten bisher bis zu 30 Prozent der Direktzahlungen für einen Zahlungsaufschlag für die ersten Hektar je Betrieb einsetzen können, verknüpfte die Mitteilung der Kommission zum Haushaltsrahmen nun die Finanzierung dieses Aufschlags mit zukünftigen Einnahmen entweder aus einer größenbezogenen Kappung oder aus einer Degression der Direktzahlungen bei flächenstarken Betrieben. „Notwendig ist aber beides, sowohl eine Kappung unter Anrechenbarkeit maximal der halben Lohnkosten der Betriebe als auch ein erheblich höherer Aufschlag auf die ersten Hektar je Betrieb, am besten gebunden an konkrete gesellschaftliche Leistungen der Betriebe. Wenn der zukünftige Aufschlag auf die ersten Hektar nur die Brüsseler Kürzungen der Direktzahlungen ausgleicht, ist für die kleineren und mittleren bäuerlichen Betriebe noch nichts gewonnen“, so Jasper.
07.05.2018
Von: FebL/PM AbL

Zählt zu den mit den Plänen der EU-Kommission vorgelegten geschwächten Bereichen: die umweltgerechte Weidewirtschaft. Foto: Benjamin Bauer_Landwerk