EU-Kommission erlaubt Bayer-Monsanto-Fusion

Nun also doch. Am 21. März 2017 genehmigte die EU-Kommission die Fusion des größten globalen Saatgutunternehmens, Monsanto, mit dem zweitgrößten Pestizidunternehmen, Bayer. Stimmen jetzt noch die restlichen Wettbewerbsbehörden, z. B. in den USA, zu, würde sich Bayer-Monsanto als integrierter Saatgut- und Pestizidanbieter sowie digitaler Gigant an die Spitze der Branche katapultieren. Er würde dann knapp 27 % des weltweiten Saatguts, 27 % der Pestizide und 25 % der erteilten Patente auf Saatgut besitzen sowie erheblichen Technologie- und Investitionsvorsprung im Bereich der digitalen Landwirtschaft haben. „Eine solche konzerngeleitete Entscheidung geht an den Menschen vorbei und ist politisch verantwortungslos. Bäuerinnen und Bauern drohen noch mehr Abhän­gig­keiten, eine weitere Einengung der Sortenauswahl und Vielfalt und Preisdiktat, statt einen echten, fairen Wettbewerb und Entscheidungshoheit für alle Beteiligten sicherzustellen“, kommentiert Martin Schulz, Bundesvorsitzender der AbL. Kritik äußert auch MISEREOR-Geschäftsführer Pirmin Spiegel: „Für die Konzerne geht es um Gewinnmaximierung und die Erschließung neuer Wachstumsmärkte. Es handelt sich um kapitalintensive, hoch risikoreiche Ansätze, die weder an den Realitäten kleinbäuerlicher Betriebe ausgerichtet sind noch an den sich verändernden klimatischen Bedingungen in Afrika, Asien, Lateinamerika und Europa." Kommissionsbedenken ausgeräumt? In verschiedenen Bereichen hatte die EU-Kommission erhebliche „Überschneidungen“ der beiden Fusionsparteien festgestellt. Durch die Verpflichtungs­zusagen von Bayer seien die wettbewerbsrecht­lichen Bedenken der EU-Kommission „vollständig ausgeräumt“. Auch nach dem Zusammenschluss sei ein „wirksamer Produkt- und Innovationswettbewerb“ auf den Märkten für Saatgut, Pflanzenschutzmittel und digitale Landwirtschaft gewährleistet. Insbesondere würde sich die Zahl der weltweit tätigen Unternehmen, die auf diesen Märkten miteinander im Wettbewerb stehen, infolge des Zusammenschlusses nicht verringern, so die Kommission. Saatgut Bei Ackerkulturen hat sich Bayer verpflichtet, sein gesamtes weltweites Geschäft für Saatgut und agronomische Merkma­le (Gentechnik- und Nicht-Gentechnik-Merkmale), einschließlich der Forschungs- und Entwicklungssparte an die BASF zu veräußern. Dies betrifft Raps, Baumwolle, Soja und Weizen. Laut Kommission würden so „sämtliche horizontale Überschneidungen zwischen den fusio­nie­renden Unternehmen beseitigt“ und die Zahl der weltweiten Akteure bliebe unverändert. Die Kommission meint damit sechs Konzerne. Diese kontrollieren nach der Fusion aber 69 % des Saatgutmarktes. Allein zwei Konzerne besitzen 50 % des weltweiten Saatgutmarktes! Im Gemüsesektor ist Monsanto mit seinen zahlreichen Aufkäufen von Züchtungsunternehmen wie De Ruiter und Seminis der weltgrößte Gemüsezüchter. Bayer, das Nunhems mit der deutschen Tochtergesellschaft Hild aufgekauft hat, ist die Nummer vier. Laut Kommission muss Bayer das gesamte Gemüsegeschäft abgeben, einschließlich der Forschungs- und Entwicklungssparte. Allerdings ist der Gemüsesektor schon jetzt auf wenige Anbieter beschränkt mit der Folge von Preisfestlegungen und engem Sortenangebot. Pestizide Im Bereich Pestizide sah die Kommission v. a. Überschneidungen im Totalherbizidbereich, also Glyphosat von Monsanto (Marke Roundup) und Glufosinat von Bayer (Marke Liberty und Basta). Bayer muss nun seinen Glufosinat-Bereich abgeben, inklusive dreier Forschungsprogramme für Totalherbizide, weil es hier nur zwei aktive Wettbewerber gibt. Im Bereich Saatgutbehandlung gegen Fadenwürmer muss Monsanto seine Sparte „Nemastrike“ abgeben. Die fortschreitende Konzentration des Pestizidmarkts wird dies jedoch nicht beeinflussen. Hatten 1994 die vier größten Agrarchemiefirmen einen Marktanteil von 29 %, stieg dieser Anteil bis 2013 auf 62 %. Nach der Fusion werden die vier Größten 84 % des Pestizidmarktes kontrollieren. Digitalisierung Laut Kommission hätte eine Fusion ohne Auflagen dazu geführt, dass der Wettbewerb in Europa im Bereich der digitalen Landwirtschaft weggefallen wäre. „Die Auflagen für den Digitalsektor sind nicht ausreichend. Denn Bayer und Monsanto sind hier führend. Trotzdem muss kein Unternehmen seinen jeweiligen Bereich abgeben. Bayer muss lediglich sein Produkt an ein Drittunternehmen lizenzieren. Know-how und Technologievorsprung bleiben bei Bayer-Monsanto, das generiert keinen Wettbewerb. Die teilweise geäußerte Befürchtung, durch die Fusion entstehe ein ‚Facebook der Agrarkultur‘ ist nicht von der Hand zu weisen“, kommentiert Kim Manuel Künstner, Kartellrechtler aus Frankfurt am Main und einer der beiden Rechtsanwälte, die die AbL als Drittpartei unterstützt haben. Noch gibt es die berechtigte Hoffnung, dass die US-Justizbehörde, die der Fusion noch zustimmen muss, weitergehende Auflagen erteilt. Dies könnte die Trennung Monsantos von seiner digitalen Plattform (Climate Corporation) sein. Einen früheren Fusionsversuch von John Deere und der Climate Corporation hatte die US-Justizbehörde wegen „Monopolbildung“ bereits verhindert. Wirksamer Wettbewerb? Besonders kritisiert hatte die AbL im Fusionsverfahren, dass lediglich horizontale Überschneidungen, also auf gleicher Ebene, geprüft werden. „Die Kommission hat sich bei ihrer Fusionskontrolle auf sehr kleinteilige Märkte konzen­triert, auf denen Bayer und Monsanto bereits Wettbewerber sind“, kritisiert Künstner: „Bayer-Monsanto wird verstärkt Kombinations-Lösungen aus einer Hand anbieten – empfohlen durch ihre digitalen Plattformen.“ Genau dies und auch mögliche Bündelungs- und Koppelungseffekte habe die Kommission nur unzureichend betrachtet, so der Anwalt. Jens Beismann, der zweite juristische Vertreter der AbL, weist in seiner Bewertung nochmals darauf hin, „dass die Fusion von Bayer und Monsanto trotz der Auflagen zu einer erheblichen Verstärkung der marktbeherrschenden Stellung von Bayer-Monsanto führt. Preis- und Produktwettbewerb werden erheblich behindert. Die Ausrichtung der Konzerne auf Hybride, Patente und global marktfähige Sorten wird die Sortenvielfalt und den Zugang zu pflanzengenetischen Ressourcen, dem Eckpfeiler der Züchtung, weiter einengen.“ Kein Verfahren auf Augenhöhe Die AbL hat als Drittpartei im Fusionsverfahren zwei differenzierte Stellung­nah­men mit bäuerlichen sowie wettbewerbsrechtlichen Argumenten gegen die Vermachtung der Konzerne vorgelegt und ihre Kritik auch bei einer mündlichen Anhörung in Brüssel dargelegt. Georg Janßen, Bundes­geschäfts­führer der AbL, meint dazu: „Das Verfahren ist undemokratisch und nicht transparent. Fünf Tage Zeit, um 750 Seiten der Bewertung der Kommission zu lesen und dazu Stellung zu nehmen, wobei alle relevanten Marktdaten und Informationen geschwärzt sind, zeigt, dass dies kein Verfahren auf Augenhöhe ist.“ Zusammen mit der Initiative „Konzernmacht beschränken“ fordert die AbL eine Verschärfung des Wettbewerbsrechts und – sollten die Konzerne ihre Marktmacht ausnutzen – eine Entflechtung. Zudem muss eine unabhängige Markttransparenz hergestellt werden in Bezug auf Marktanteile, Besitz- und Firmenstrukturen, Verflechtungen, Cross-Lizenzen etc.
11.04.2018
Von: Annemarie Volling, AbL-Gentechnikexpertin

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