Bauernverband für neue Gentechnik

Alles harmlos, bloß nicht Kennzeichnen und Bauern und Verbraucher im unklaren lassen

Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat Anfang Dezember ein zweieinhalbseitiges Positionspapier zu den „neuen Züchtungsmethoden im pflanzlichen Bereich“ veröffentlicht, das von allen Präsidenten der Landesverbände unterzeichnet wurde. Für den DBV sind die „neuen Züchtungsmethoden“, wie er sie bezeichnet, „nicht mit der konventionellen Gentechnik vergleichbar. Deshalb ist auch der strenge Regulierungsrahmen des Gentechnikrechts ungeeignet“. Weiter heißt es im Papier: „Fielen diese neuen Werkzeuge in den Regulierungsrahmen der Gentechnik (…), würde dies das Aus für deren Anwendung in vielen kleinen und mittelständischen Züchtungsunternehmen bedeuten“, da der „erhebliche Aufwand für ein einzelnes Zulassungsverfahren“ für diese nicht finanzierbar sei. „Hinzu kommt, dass die Anwendung dieser Methode nicht nachweisbar ist bzw. nicht erkennbar ist, ob eine Veränderung des Genoms auf klassisch züchterischem Weg oder über die neuen Methoden erreicht worden ist.“ Laut DBV komme es „nicht nur auf die Methode an, sondern auch auf das entstandene Produkt". Entscheidend ist das Verfahren Zwei Rechtsgutachten von Spranger und Krämer zeigen, dass die neuen Verfahren eindeutig unter die bestehende Gentechnikregulierung, die EU-Richtlinie 2001/18/EG, fallen. Laut Definition ist ein GVO „ein Organismus, dessen genetisches Material so verändert worden ist, wie es auf natürliche Weise durch Kreuzen und/oder natürliche Rekombination nicht möglich ist“. Dabei spielt es nach Meinung der Juristen keine Rolle, dass Mutationen als solche durchaus vorkommen. Entscheidend sei, dass die mittels neuer Techniken bewirkten Veränderungen, „die in dieser Weise in diesem konkret zur Beurteilung anstehenden Organismus mit Sicherheit nicht aufgetreten wären“ zielgerichtet vorgenommen werden, so Spranger,. Gerade aufgrund der Zielgerichtetheit fallen die neuen Techniken also unter die Gentechnikregulierung. Zudem ist die Freisetzungsrichtlinie prozessorientiert – sie reguliert Organismen, die durch einen bestimmten Prozess erzeugt werden. Anders als der DBV behauptet, betrachtet die Richtlinie nicht ausschließlich das Endergebnis des Prozesses, sondern die Absicht ist, bestimmte Verfahren zu regulieren, die in der Lage sind, ein Risiko für die menschliche Gesundheit und Umwelt darzustellen. Dabei ist bei der Einstufung nicht entscheidend, ob der veränderte Organismus von einem natürlich mutierten Organismus unterscheidbar ist oder nicht. Vielmehr ist die Lieferung eines Nachweisverfahrens eine Voraussetzung für die Genehmigung der Freisetzung eines GVOs. Patente Der DBV lehnt in seinem Papier Patente auf Pflanzen und Tiere grundsätzlich ab. Dies gelte „auch und insbesondere im Zusammenhang mit den neuen Züchtungsmethoden“. Doch schon jetzt werden zahlreiche Patente auf die neuen Genom-Editing-Verfahren angemeldet und erteilt. Es ist davon auszugehen, dass die neuen Gentechnikverfahren zu einer neuen Patentierungswelle führen werden. Das wird und ist bereits jetzt das eigentliche Problem für kleinere und mittlere Züchter, die bei anstehenden Patentstreitigkeiten finanziell, aber auch ressourcentechnisch, nicht mithalten können. Schon jetzt gibt es einen eskalierenden Patentstreit unter den Erfindern von CRISPR-Cas. Der globale Saatgutmarkt zeigt, dass Patente ein wesentlicher Treiber von Konzentrationen sind und nicht die Regulierungsauflagen wie im Bereich der Gentechnik.
02.01.2018
Von: Annemarie Volling, Netzwerk gentechnikfreie Regionen