Mehr Einfluss war nie!

Die EU-Ökoverordnung durch die europäische Brille sehen

Es war der leicht irritierte, kopfschüttelnde Blick Europas auf „die Deutschen, mit ihrer Vorliebe für Worst-Case-Szenarios“, so einer der internationalen Gäste. Und, aber das verbat ihm seine Höflichkeit hinzuzufügen, mit ihrer selbstverständlichen Inanspruchnahme des wichtigsten Platzes im Zentrum mindestens des europäischen Universums. Geladen hatte der grüne EU-Parlamentarier Martin Häusling in die Berliner Vertretung der EU-Kommission zur Debatte um die EU-Ökoverordnung. Jene Never Ending Story, für die er seit nun mehr über drei Jahren als Berichterstatter im EU-Parlament fungiert. Aus einem einhellig von vielen Seiten abgelehnten Kommissionsvorschlag wurde – gerade auch durch die konstruktive Arbeit des Parlaments – ein Trilogkompromiss, den inzwischen viele in Europa als Fortschritt gegenüber dem geltenden Recht sehen. Nicht so die Mehrheit der deutschen Bioszene. Von Anfang an hatte sie sich mit ihrem Sprachrohr, dem Bundesverband Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), mit der Haltung positioniert: Neue Verordnung ablehnen, die bestehende weiter entwickeln. Mit der Diskussion in Berlin wollte die Politik gemeinsam mit europäischen Bioakteuren wohl auch um deutsches Verbandsverständnis werben. Einer der wenigen deutschen Akteure, der den Kompromiss positiv sieht, ist Alexander Beck von der Assoziation ökologischer Lebensmittelverarbeiter (AÖL). „Die Frage ist, welche Probleme müssen wir lösen: die Importfrage, den Umgang mit Abweichungen, eine Situation, in der die Differenzen innerhalb des wachsenden Biosektors in der EU immer größer werden und es dadurch zu immer mehr Wettbewerbsverzerrungen kommt.“ Er lobt ausdrücklich die im Trilogkompromiss verankerte einheitliche Anwendung der EU-Biostandards auf Drittlandimporte. Die Notwendigkeit einer neuen Regelung aufgrund veränderter Bedingungen auf einem boomenden Markt betonten zuvor schon Parlaments-Schattenberichterstatter Norbert Lins von der EVP – „Es ist nicht mehr wie 2009“ – und EU-Kommissionsabteilungsleiter für Ökolandbau, Nicolas Verlet: „Als die alte Verordnung in Kraft trat, gab es noch kaum Bioverarbeitung oder -importe, heute haben wir jeden Tag Anfragen zum Umgang mit Problemstellungen, die im geltenden Recht nicht bzw. in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedlich geregelt sind.“ „50 % der Ware auf dem EU-Biomarkt kommt aus Drittländern“, sagt Martin Häusling und verweist einmal mehr auf den billigen Weizen aus der Ukraine, der sicher auch aufgrund der „schwächeren Vorschriften bei der Erzeugung“ den europäischen Biobauern wirtschaftlich das Leben schwer macht. Peter Röhrig vom BÖLW widersprach: Nicht die bislang geltenden unterschiedlichen Importstandards machten die Probleme, sondern die nicht funktionierende Kontrolle in den Drittländern. Hieb- und stichfest Überhaupt die Kontrolle: zentrales Instrument für Verbrauchervertrauen, aber auch wirtschaftliches Business. Dass also die Kontrollstellen alarmiert sind, wenn der Trilogkompromiss vorsieht, unter bestimmten Bedingungen von der jährlichen Vor-Ort-Kontrolle auf einen zweijährigen Rhythmus umzuschwenken, ist also vielleicht auch dem Selbsterhaltungstrieb geschuldet. Aber auch der anwesende Vertreter der belgischen Kontrollstelle Certisys, Tom Nizet, kritisiert, dass nicht präzise genug definiert ist, welche Bedingungen gemeint sind und was es mit den beschriebenen zusätzlichen Kontrollen in risikoreichen Unternehmen auf sich hat. Hier offenbart sich die unterschiedliche Betrachtungsweise. Während bei uns sofort das Worst-Case-Szenario (90 % der Betriebe fallen aus der jährlichen Kontrolle!) skandalisiert wird, fordert Nizet Präzisierung durch pragmatische Durchführungsverordnungen. Martin Häusling ärgert offensichtlich die hiesige Interpretation: „Das ist nicht das, was wir ausgehandelt haben, die zweijährige Kontrolle wird die Ausnahme sein.“ „Na, wenn es gar nicht so gemeint war, dann schreibt es doch rein“, retourniert Röhrig. Und schon offenbart sich ein weiteres zentrales Dilemma, das auch in dem Punkt Pestizidverunreinigungen sein Konfliktpotential entfaltet. Die Deutschen wollten alles hieb- und stichfest ausformuliert, möglichst nach ihrem Gusto, so der französische Bauer David Peyremorte in der Kaffeepause. Möglich sei aber nur ein Kompromisstext, der aufgrund der 28 unterschiedlichen europäischen Befindlichkeiten nur vage bleiben könne. Dialogbereitschaft Fast flehentlich wirkt da der Aufruf von Kommissionsmitarbeiter Verlet an den deutschen Biosektor, konstruktiv an dem mitzuarbeiten, was daraus folgen müsse: Durchführungsverordnungen, delegierte Rechtsakte, die die Verordnung präzisierten. Schon etwas Glättung könne die derzeit stattfindende rechtliche und sprachliche Überarbeitung bringen, hofft Clemens Neumann vom Bundeslandwirtschaftsministerium, der mit der Ablehnung des BÖLW und einem negativen Bundesratsbeschluss zwischen allen Stühlen sitzt. Es wird aber dabei bleiben, dass Bauern angemessene Vorsorge leisten und Verantwortung tragen müssen, wenn es um Kontaminationen geht. Das ist die Konzession an die 16 EU-Länder, die die von der Kommission ursprünglich vorgeschlagenen Pestizidgrenzwerte einführen wollten. „Wir sind nicht glücklich damit, dass keine Grenzwerte kommen“, sagt der Belgier Nizet. Nur weil die Deutschen sich nicht mal die Mühe machten, sich mit dem belgischen Modell zu befassen, gebe es jetzt erst mal eine vierjährige Evaluation der Kommission, sagt er leicht säuerlich in der Pause. „Dass wir Grenzwerte eingeführt haben, ist weder Fehler noch Zufall gewesen.“ Und es sei auch weder das Ende des Ökolandbaus in Belgien, noch sei der Krieg auf den Dörfern ausgebrochen, der in Deutschland in dem Zusammenhang gerne ins Feld geführt werde. Darüber schmunzelte der Österreicher Klaus Rapf von der Arche Noah, Gesellschaft für die Erhaltung der Kulturpflanzenvielfalt: Dass man sich als kleinerer Teil der Landwirtschaft so vehement für die großen konventionellen Kollegen und die uneingeschränkte Freiheit ihrer Wirtschaftsweise einsetze, sei schon putzig. Er betonte die aus seiner Sicht positiven Aspekte des Trilogkompromisses, neben der Importregel die neu angelegte Gruppenzertifizierung, die kleinere Betriebe stärke, und vor allem die Saatgutregelung. Bislang funktioniere der Ansatz, im Ökolandbau auch Ökosaatgut einzusetzen, nicht. „Über 90 % sind nicht biologisch produziert, geschweige denn gezüchtet“, so Rapf, „da bislang Ökozüchtung und Vermehrung nicht wirtschaftlich ist.“ Durch eine Aufnahme der ökologischen Züchtung und Vermehrung in die Verordnung, wie sie das EU-Parlament durchgesetzt habe, komme der Bereich aus den kosten- und mengenintensiven Regelungen der konventionellen Sortengesetzgebung raus, Sorten müssten sich lediglich am Markt bewähren, führte Rapf aus. Mehr war nie Es gebe viel Misstrauen in Deutschland, dabei wolle die Kommission wirklich den Dialog, betonte Verlet. „Das Ziel der Verordnung ist die Stärkung des Ökolandbaus“, und nein, die Kommission führe keinen Krieg gegen den Ökolandbau, sprang Häusling ihm bei. Beide und auch Schattenberichterstatter Lins machten aber auch klar, dass die Bereitschaft in Brüssel, wieder neu anzufangen oder gar die geltende Verordnung zu bearbeiten, wenn der Trilog-Kompromiss scheitere, äußerst gering sei. Hinzu komme noch, betonte Lins, dass selbst wenn es doch einen erneuten Prozess geben sollte, die strategisch nicht unwichtigen Posten des Berichterstatters und des Schattenberichterstatters ziemlich sicher nicht noch einmal mit deutschen Abgeordneten besetzt würden. „Mehr Einfluss als jetzt war nie“, gab er der Runde in Berlin mit. Deutschland kann eben doch nicht immer das Zentrum des Universums sein.
08.11.2017
Von: cs

Biosalatanbau im Gewächshaus Foto: Herzog