Gentechnische Verunreinigungen gehen zurück

Das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Freiburg hat 2016 insgesamt 520 Lebensmittelproben auf Bestandteile aus gentechnisch veränderten (gv) Pflanzen untersucht. In 28 Proben fanden sich Verunreinigungen. Der Anteil positiver Proben habe sich damit gegenüber dem Vorjahr mehr als halbiert, meldete das CVUA. Bei den positiven Proben handelte es sich ausschließlich um zugelassene gv-Soja, zumeist in sehr geringen Spuren unter 0,1 Prozent. Kennzeichnungspflichtige Anteile über 0,9 Prozent ohne entsprechende Deklaration fand das CVUA nicht. Von den untersuchten Proben waren 159 sojahaltige Lebensmittel. In 22 Fällen, das entsprach 14 Prozent, wurden gv-Verunreinigungen gefunden. 2015 lag die Verunreinigungsquote noch bei 30 Prozent. Weitere Spuren von gv-Soja fand das Amt in vier von 39 Honigproben sowie in zwei Fällen in Weizen. Die 83 beprobten Maiserzeugnisse waren erstmals seit 20 Jahren komplett ohne Befund. Auch in den Proben von Raps, Reis, Papaya, Leinsaat, Zuckerrüben, Tomaten und Kartoffeln fanden sich keine gv-Verunreinigungen. Diese Lebensmittel untersucht das CVUA, weil entweder im Ausland gv-Varianten angebaut werden, etwa gv-Papaya auf Hawaii und gv-Raps in Kanada, oder weil in diesen Lebensmitteln früher einmal nicht zugelassen GVO gefunden wurden, etwa in Reis oder Leinsaat. Einen rückläufigen Trend meldete auch das bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL). „Der Anteil an Proben, die gentechnisch verändertes Soja enthielten, ging von 35 Prozent im Jahr 2010 auf 10 Prozent im Jahr 2016 zurück“, schreibt das LGL in seinem Jahresbericht 2016. Auch hier lagen die Gehalte überwiegend im Spurenbereich von kleiner 0,1 Prozent. Im Rahmen eines Sonderprogramms hatte das LGL gezielt 105 Lebensmittel aus Asialäden auf gentechnische Veränderungen untersucht. In zwei Tofuproben wies das Amt Spuren in Europa zugelassener gv-Sojalinien nach. „Acht von zehn Proben Maismehl enthielten gleichzeitig bis zu sieben verschiedene in Europa zugelassene gv-Maislinien in Spuren“, schrieb das LGL und fügte hinzu, dass die Produkte korrekt deklariert waren: „Die Maismehle waren als „genetisch verändert“ gekennzeichnet.“