Schwänze kupieren landwirtschaftlicher Standard

Tiere durch medizinische Eingriffe an Haltungsbedingungen anzupassen ist verboten. Für Schweinehalter wird es jetzt eng

Routinemäßig: Nur ein kleines Wort, dennoch bringt es eine ganze Branche in Aufruhr. Es geht um Schweineschwänze. Bleiben sie dran oder müssen sie ab? Nach einer Untersuchung der britischen Nutztierschutzorganisation Compassion in World Farming werden in Europa bei 79 Prozent aller Ferkel die Schwänze kupiert. Grund ist immer wieder auftretender Kannibalismus, der zu einem Abbeißen der Schwänze führt. Dabei wird der Schwanz teilweise bis zum Rückenmark aufgefressen, was zu Entzündungen und Abszessen führen kann. Für die betroffenen Tiere ist dieser Zustand mit erheblichen Schmerzen verbunden. Die Tiere haben geringere Zunahmen, teilweise müssen Schlachtkörper verworfen werden. Die Reaktion der Tierhalter ist einfach. Schwänze kupieren. Den Ferkeln werden in den erste vier Wochen, hier ist ein Kupieren der Schwänze ohne Betäubung rechtlich zulässig, die Schwänze abgeschnitten. Wie weit der Schwanz kupiert wird, liegt im Ermessen des Ferkelproduzenten bzw. an den Anforderungen seiner Abnehmer. Früher kürzte man um ein Drittel. Inzwischen lässt man oftmals nur noch ein Drittel stehen. In der DDR wurde der Schwanz total entfernt. Vielfältige Ursachen Nicht in jedem Bestand kommt es zum Schwanzbeißen. „Ich bezweifle, dass es in jedem Fall zu Kannibalismus kommen würde“, stellt der Direktor der Klinik für kleine Klauentiere u. Forensische Medizin Prof. Dr. Karl-Heinz Waldmann fest. Offenbar geht das Schwänzebeißen auf einen „Beißer“ in der Gruppe zurück. Zu Beginn kann es ein einfaches Saugen oder Kauen auf dem Schwanzende eines Artgenossen sein. Dies verläuft oft noch ohne äußere Verletzungen. Wenn es im Folgenden zu einer blutenden Wunde kommt, hören die Schweine nicht mehr auf. Das Verhalten bleibt dann auch nicht mehr auf ein Tier beschränkt, sondern wird von anderen Artgenossen übernommen. Als Reaktion bleibt dem Landwirt nur eine möglichst frühzeitige Separation der Täter und Opfer. Offenbar sind die gebissenen Schweine zu Beginn wenig aktiv, den „Beißer“ abzuwimmeln. Das könnte seine Ursache in der geringen Sensibilität des letzten Drittels des natürlichen Schwanzendes haben. Das Kupieren des Schwanzes hat zur Folge, dass der Stumpf sehr sensibel ist und sich das „Opfer“ im Regelfall sofort wehrt, berichtet Prof. Waldmann. Schweine sind hochintelligente Tiere, so der Wissenschaftler, sie sind neugierig und ihnen wird schnell langweilig. Eine Ursache könnte daher der unbefriedigte Spieltrieb sein.  Die auslösenden Faktoren sind vielfältig. Bei den Haltungsbedingungen ist neben der Temperatur im Stall auch Zugluft ein möglicher Auslösefaktor. Auch ein zu hoher Schadgasanteil wirkt sich negativ aus. Ein zentraler Punkt ist die Besatzdichte. Diese wird zwar in der Tierschutznutztierhaltungsverordnung festgelegt, dürfte aber dennoch im Regelfall zu hoch sein. Bei der Fütterung spielt ein zu hoher oder zu niedriger Energiegehalt eine Rolle. Ebenso zu wenig Rohfaseranteil, keine ausgewogene Mineralstoffversorgung und Wassermangel. Gibt es zu wenige Fressplätze, besteht die Möglichkeit, dass abgedrängte Tiere ihren Artgenossen aus Frustration in die Schwänze beißen. Vor allem bei restriktiver Fütterung scheinen derartige Probleme gehäuft aufzutreten. Auf EU-Ebene hat die EFSA ein Gutachten erstellt und kommt unter anderem zu dem Schluss: – „Vieles weist darauf hin, dass schwanzbeißende Schweine wahrscheinlich frustriert und daher ein Hinweis auf beeinträchtigtes Wohlergehen sind. Schwanzbeißen kann das Wohlergehen der Tiere sehr stark beeinträchtigen, und Schwanzkupieren ist wahrscheinlich nicht nur kurzfristig mit Schmerzen verbunden, sondern auch langfristig aufgrund von Schmerzen durch Neurombildung. ...“ – „Schwanzbeißen wird als Verhaltensstörung angesehen. Das Bedürfnis von Schweinen nach explorativem Schnüffeln und Wühlen gilt als eines der Hauptmotive ...“ Neben den im konventionellen System möglichen Optimierungen der Haltungsbedingungen, Luft, Futter, Licht, bleibt das eigentliche Aufstallungssystem mit Teil-, aber meistens Vollspalten und einer hohen Belegdichte meist außen vor. Eine Erklärung hierfür beschreibt der Codex veterinarius der Tierärtztlichen Vereinigung für Tierschutz (TVT): „Die Nutztierhaltung, insbesondere die Haltung Lebensmittel liefernder Tiere steht durch die nationale und internationale Konkurrenzsituation unter hohem ökonomischem Druck. Daher erfolgt die Haltung wirtschaftlich genutzter Tiere nahezu ausnahmslos in einer vom Menschen geschaffenen Umwelt, die auf eine hohe Effizienz der Produktion orientiert ist. Hierfür wird in aller Regel die Einschränkung der Befriedigung der Bedürfnisse der Tiere gesellschaftlich hingenommen.“ Ohne diesen Zustand gänzlich abzulehnen, zeigt die TVT dennoch dessen Grenzen auf: „Es ist allerdings ethisch nicht vertretbar, wenn vom Tier stammende Lebensmittel so produziert werden, dass bei den Tieren während der Aufzucht, der Haltung, der Fütterung, des Transportes und der Schlachtung in tierschutzrelevantem Maße Schmerzen, Leiden oder Schäden verursacht werden.“ Dass Schweinehaltung auch ohne eine Anpassung der Tiere an das Haltungssystem möglich ist, zeigen alternativ wirtschaftende Betriebe, wie sie bei Neuland oder den Ökoverbänden organisiert sind. In verschiedenen europäischen Ländern ist das Kupiern von Schwänzen generell verboten: in Norwegen, Finnland, Litauen, Schweden und der Schweiz. In Österreich gilt ein Verbot, von dem nur im Ausnahmefall abgewichen werden kann. Die Rechtslage ist eindeutig: Auch wenn die derzeitigen Haltungsbedingungen in Deutschland und der EU, mit Ausnahme einiger spezieller Programme wie dem Ökolandbau und Neuland, nach Aussage der Interessensverbände ein routinemäßiges Kupieren der Schwänze notwendig machen, so ist es dennoch nur im Einzelfall erlaubt. Die Richtlinie 2008/120/EG des Rates Anhang I, Kapitel I über Mindestanforderungen für den Schutz von Schweinen legt diesbezüglich fest: „Ein Kupieren der Schwänze...darf nicht routinemäßig...durchgeführt werden. Bevor solche Eingriffe vorgenommen werden, sind andere Maßnahmen zu treffen, um Schwanzbeißen und andere Verhaltensstörungen zu vermeiden...“ Auch das deutsche Tierschutzgesetz erlaubt einen Eingriff nur im Einzellfall: „Der Eingriff muss im Einzelfall für die vorgesehene Nutzung des Tieres zu dessen Schutz oder zum Schutz anderer Tiere unerlässlich sein. – Als Einzelfall können auch Tiergruppen sowie der Gesamtbestand angesehen werden.“ (Tierschutzgesetz § 6 Abs. 1 Nr. 3 (in Bezug auf § 5 Abs. 3 Nr. 3)). Damit fehlt die rechtliche Grundlage für diesen, von einer Vielzahl der Schweinehalter routinemäßig praktizierten Eingriff. Insbesondere der Verstoß gegen die EU-Richtlinie über Mindestanforderungen für den Schutz von Schweinen könnte weitreichende Konsequenzen haben. Dr. Friedhelm Jaeger, Ministerialrat im nord­rhein-westfälischen Landwirtschaftsministerium, spricht von einer Cross Compliance Falle. Schon im März 2010 seien Vertreter aus Brüssel diesbezüglich im Ministerium vorstellig geworden. Wenn der Einzelfall zur Routine wird, könnte der Verstoß zu einer Anlastung, Rückforderung von CC Geldern, aus Brüssel in Höhe von 30 Mio. Euro führen, so der Ministerialbeamte. Um dem vorzubeugen, hat das Ministerium Anfang des Jahres einen Erlass verabschiedet, nach dem die Tierhalter sich halbjährlich vom Tierarzt bestätigen lassen müssen, dass alle Maßnahme ergriffen wurden, um das Wohlbefinden der Tiere sicher zu stellen. „Wenn es den Tieren gut geht“, so Jäger, „dann ist der Einzelfall gegeben.“ Faktisch ändert sich aufgrund dieser Regelung nichts, da die Haltungssysteme und Belegdichten nicht wesentlich verändert werden. Das kritisiert auch Dr. Sievers Lorenzen, Zoologe und Vorsitzender des Tierschutzvereins Pro Vieh: „Die Haltungsbedingungen müssen sich derart ändern, dass dieses Problem nicht mehr auftritt.“ Es könne nicht sein, dass man 99 Prozent als Ausnahmen und ein Prozent als die Regel definiere. Pro Vieh hat im Oktober 2009 bei der Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucherschutz der EU-Kommission in Brüssel offiziell Beschwerde eingelegt.   
15.07.2011
Von: mn