Aufgepasst!

Wahlrecht bei Agrarsozialwahl 2017 wahrnehmen

Im Mai 2017 steht die erste bundesweite Wahl für die Vertreterversammlung der eigenständigen Agrarsozialversicherung an. Erstmalig wird dabei überhaupt eine echte Wahlhandlung stattfinden – ein Stück demokratische Mitbestimmung innerhalb der Landwirtschaft. Die Vertreterversammlung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) besteht aus drei Gruppen: den Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte (SofA), den Arbeitgebern und den versicherten Arbeitnehmern. Jede Gruppe hat 20 VertreterInnen. Dieses so zusammengesetzte „Parlament“ entscheidet über Beiträge, Leistungen und das Beratungsangebot zur Sozialversicherung. Gewählt wird jeweils nur innerhalb der eigenen Gruppe. Bei den versicherten Arbeitnehmern und bei den Arbeitgebern kommt es zu keiner Wahlhandlung, weil jeweils nur eine Liste zur Wahl zugelassen wurde – diese gelten in sogenannter Friedenswahl schon seit dem 9. Februar als angenommen. Gewählt wird daher nur in der SofA-Gruppe. Hier treten insgesamt elf Listen zur Wahl an: neben sechs Listen verschiedener Landesbauernverbände u.a. auch die Freie Liste Eickmeyer, Habben, Schmid, Behring, Michel. Auf dieser mit dabei sind Mitglieder bäuerlicher Verbände, wie der AbL und des BDM, Hofabgabeklauselgegner, konventionelle genauso wie Bio-Bauern und Bäuerinnen, aber u.a. auch WaldbesitzerInnen und eine Berufsimkerin. Fragebögen als erste Hürde Anfang bis Mitte März wird die SVLFG den rund 1,5 Millionen in der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft versicherten Unternehmen Fragebögen zuschicken. Weil die Sozialversicherung bisher keine Daten dazu hat, wer in welche Gruppe einzuordnen ist, muss sie auf diese Weise feststellen, wer überhaupt für die SofA-Gruppe wahlberechtigt ist. Wahlberechtigt sind alle, die am 1. Januar 2017 bei der SVLFG zur SofA-Gruppe gehört und das 16. Lebensjahr vollendet haben. Selbständige ohne fremde Arbeitskräfte (SofA) sind die bei der SVLFG unfallversicherten UnternehmerInnen und der unfallversicherte Ehegatte bzw. eingetragene Lebenspartner, wenn im Betrieb keine regelmäßig tätigen familienfremden Arbeitskräfte beschäftigt sind. Nur wer den Fragebogen ausgefüllt zurückschickt, bekommt ab 10. April die Wahlunterlagen für die Briefwahl zugeschickt und kann an der Wahl teilnehmen! Gewählt wird dann bis zum 31. Mai 2017. Unterdessen hat die Freie Liste Mann, Hirsch, Koch, Bunsen, von Woellwarth, die mit ähnlicher Kandidatenvielfalt in der Gruppe der Arbeitgeber zur Wahl antreten wollte, Klage gegen die Nicht-Zulassung angekündigt. Zuvor hatte der Bundeswahlausschuss in Berlin die Beschwerde gegen die Ablehnung durch den Wahlausschuss der SVLFG zurückgewiesen.
08.03.2017
Von: cw

Jeder sollte wählen gehen!