Kükentötung erneut vor Gericht

Das Oberverwaltungsgericht in Münster hatte entschieden, dass das töten männlicher Küken nicht gegen das Tierschutzgesetz verstoße. Vorausgegangen war dem Urteil eine Aufforderung des Düsseldorfer Landwirtschaftsministeriums an die nordrhein-westfälischen Kreisaufsichtsbehörden im Dezember 2013 den zwölf im Land ansässigen Brütereien, ab dem 1. Januar 2015 die Tötung der zur Mast nicht geeigneten männliche Küken zu untersagen. Elf Brütereien hatten geklagt geklagt und vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) recht bekommen. Das OVG argumentierte mit einem erheblichen Eingriff in die Berufsfreiheit der Betreiber von Brütereien, weshalb es einer "spezialgesetzlichen Ermächtigungsgrundlage" bedürfe. Die Generalklausel im Bundestierschutzgesetz, nach der niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen dürfe, reiche als Begründung für den ministeriellen Erlass nicht aus, so das OVG. Auch stünden den Brütereien aktuell keine praxistauglichen, ökonomisch tragbaren Alternativen zur Tötung der männlichen Küken zur Verfügung. In der Urteilsbegründung wird auch aufgeführt, dass eine veränderte gesellschaftliche Wahrnehmung der Bedeutung des Tierschutzes zu einer derartigen Einschränkung führen könne. Diese müsse jedoch vom parlamentarischen Gesetzgeber in Form eines Gesetzes bestätigt werden, was bisher nicht der Fall sei, so die Richter des OLG Münster. Eine Revision war nicht zugelassen. Dagegen hatten das Landes Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit den Kreisen Gütersloh und Paderborn eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingereicht, der jetzt statt gegeben wurde. In einer ersten Reaktion begrüßete der nordrhein-westfälische Landwirtschaftsminister Johannes Remmel die Entscheidung und wertete sie als ein Zeichen dafür. Dass auch das höchste deutsche Verwaltungsgericht eine Grundsatzklärung in der Frage der massenhaften Tötung von Eintagsküken erreichen wolle. „Damit macht es deutlich, dass das Oberverwaltungsgericht Münster in dieser für den Tierschutz so wichtigen Frage nicht das letzte Wort haben soll“, erklärte Remmel und stellte nochmals klar, dass Tiere keine Abfallprodukte seien, die aus Gründen der Gewinnmaximierung vernichtet werden dürften. Kritisiert wurde in diesem Zusammenhang Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt von der Tierschutzorganisation Vier Pfoten, weil er sich nicht für eine bundeseinheitliche Verbotsregelung einsetzt, sondern weiterhin für eine technische Lösung über eine Geschlechterbestimmung im Ei plädiert. Derzeit ist aber nicht absehbar, wann eine derartige Methode Praxisreife erlangt. Darüber hinaus werden auch in diesem Fall die männlichen Embryonen im Ei getötet.
10.01.2017
Von: mn