Am Mittwoch hat die EU-Kommission ihr Arbeitsprogramm für 2027 veröffentlicht. Die AbL begrüßt den Fokus auf Klimaanpassung und Resilienz sowie die geplante Wasserinitiative und den Hitzeschutzplan. Eine Aufweichung von Klima- und Naturschutzrichtlinien lehnt sie jedoch entschieden ab. Klimaanpassung und Klimaschutz müssen als untrennbare Aufgaben verstanden und auf EU-Ebene gemeinsam gestärkt werden.
Martin Schulz, Landwirt aus Niedersachsen und AbL-Vorsitzender, erklärt: „Der Sommer 2026 hat es deutlich gezeigt: Bäuerinnen und Bauern stehen bei den Folgen des Klimawandels in vorderster Reihe. Die Klimafolgen verschärfen die ohnehin schwierige wirtschaftliche Lage vieler Höfe. Deshalb braucht es dringend eine wirksame Strategie zur Klimaanpassung. Doch Anpassung darf nicht auf Kosten von Klima- und Naturschutz gehen.“ Resilienz bedeutet für Schulz, die Ursachen der Klimakrise und ihre Folgen gleichzeitig anzugehen. Wassermanagement sei dabei ein zentrales Thema für die Landwirtschaft, und es sei richtig, dass die EU dies mit einer Wasserinitiative aufgreift. Gleichzeitig müsse auch der Schutz der Wasserqualität gesichert werden, unter anderem durch die konsequente Einhaltung der Nitrat-Richtlinie. „Zu begrüßen ist das Ziel, die Abhängigkeit von Importen fossiler Ressourcen und Energien zu verringern. Für die Landwirtschaft bedeutet das auch, unabhängiger von Mineraldüngern zu werden. Betriebe müssen dabei aktiv unterstützt werden, Dünger gezielter einzusetzen und Alternativen wie den Anbau von Leguminosen müssen gefördert werden. Die EU kündigt an, ihre Klimaziele weiterzuverfolgen. Das darf nicht ins Leere gehen, sondern muss sich 2027 konkret in ihrer Politik widerspiegeln! Eine resiliente Landwirtschaft entsteht nicht durch weitere Vereinfachungspakete und den Abbau von Umweltstandards, sondern durch eine Agrarpolitik, die gezielt Agrargelder für wirksame Klima-, Natur- und Umweltleistungen einsetzt", so Schulz.
In einer Mitteilung der Kommission zu ihrem Arbeitsprogramm heißt es unter dem Punkt „Erhaltung unserer Lebensqualität“: „Die Kommission wird weiter daran arbeiten, sich an den Klimawandel anzupassen und ihn einzudämmen. Sie wird eine europäische Wasserinitiative vorschlagen, um zur besseren Bewirtschaftung unserer lebenswichtigen Wasserressourcen beizutragen, und einen europäischen Hitzewellenplan zur Verbesserung sektorübergreifender Maßnahmen vorlegen; und erwägen, die Kapazitäten und Fähigkeiten zu stärken, die die EU zur Bewältigung künftiger Krisen benötigt. Die Kommission wird auch eine Klimaversicherungsallianz ins Leben rufen, um die Klimaversicherungslücke zu schließen und das Risikomanagement überall zu verbessern. Die Überarbeitung der Naturschutzrichtlinien wird es uns ermöglichen zu beurteilen, ob Änderungen des Rechtsrahmens erforderlich sind, um weiterhin wirksam zu funktionieren. Zur Gewährleistung der Wirksamkeit im Hinblick auf das Ziel der Klimaneutralität und zur Abkehr von fossilen Brennstoffen werden wir die CO2-Normen für schwere Nutzfahrzeuge überprüfen.“
„Die Überarbeitung der Naturschutzrichtlinien“ bezieht sich auf die Fauna-Flora-Habitat- und die Vogelschutzrichtlinie. Hier droht unter dem Stichwort Bürokratieabbau eine Deregulierung, die von Umweltverbänden bereits deutlich kritisiert wird.