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Passt holländisches Schweinefleisch ins deutsche Kennzeichnungsgesetz?

Die drei Stufen des Beter Leven-Programms.

Das deutsche Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (THKG) wurde von der EU-Kommission als unzureichend zurückgewiesen. Zentrales Ziel des Gesetzes ist eine EU-Anerkennung für die Einbeziehung des europäischen (und nicht nur deutschen) Schweinefleisches in den deutschen Markt. Denn der freie Warenverkehr ist ein Grundpfeiler der EU. Eine der Hauptgründe der Ablehnung war (neben rechtlichen Unklarheiten) die Nicht-Kompatibilität mit Tierwohlbedingungen und Kennzeichnungen in anderen EU-Ländern, z.B. in den Niederlanden und in Dänemark, so dass eine Benachteiligung der dortigen Schweinehalter zu befürchten ist. Was ist dort anders, vergleichbar oder grundverschieden? Hier eine Vorstellung des niederländischen Tierwohlsystem „Beter Leven“.

Das holländische „Beter Leven“-Gütesiegel für Schweine

Das „Beter Leven“-Gütesiegel (Besseres Leben) ist ein von der Niederländischen Gesellschaft für Tierschutz (Dierenbescherming), dem größten Tierschutzverein in den Niederlanden, seit 2007 getragenes privatwirtschaftliches Tierwohlsystem, das die Tierhaltung und den Fleischmarkt maßgeblich beeinflusst, auch wenn es nicht staatlich verordnet ist. Es basiert auf einer Drei-Sterne-Struktur – je mehr Sterne desto strengere Anforderungen - und ist ausformuliert mit jeweils spezifischen Kriterien für Schweine einschl. Sauen und Ferkel, Rinder und Geflügel.

Ein Stern bietet Basisverbesserungen gegenüber den gesetzlichen Vorgaben. Zwei Sterne verlangt höheres Tierwohl, u.a. mehr Platz und einen überdachten Auslauf. Drei Sterne entspricht praktisch den Biokriterien.
Für Schweine gelten System-Anforderungen von Geburt bis zum Schlachthof (anders als in Deutschland, wo die Vorgaben erst ab Mast gelten).

Basisverbesserungen: Stufe 1 = 1 Stern

In der bedeutendsten Stufe 1 wurden die Richtlinien Anfang 2026 teilweise nachgeschärft und gelten in den wichtigen Kriterien wie folgt:

Sauen und Ferkel (1 Stern):
- 2,5 qm/ Sau in Gruppenhaltung, Fixierung im Deckzentrum max. 4 Tage,
- Abferkelbucht aktuell 3,8 qm, neu ab 2026 bei Neubauten 7,5 qm mit freier Abferkelung, ab 2035 verpflichtend, max. 3 Tage Fixierung
- Säugezeit 28 Tage im Herdendurchschnitt
- Raufutter, 25% der Tiere müssen sich gleichzeitig mit Stroh, Heu o.ä beschäftigen können, Tageslicht (2-3%)
- Transportzeit bis 6 Stunden
- Ringelschwanzkupieren erlaubt, ab 2030 EU- vergleichbares Verbot, nach Gerichturteil (Okt. 2026) evtl. beschleunigt
- 40% feste Fläche in Ferkelaufzuchtbereich.

Mastschweine (1 Stern)
- Platz: 1,0 qm
- 40% feste Liegefläche (Teilspalten)
- Ebermast (Kastrationsverbot).

Auffallend ist der große Unterschied bei Vorgaben für die Abferkelbucht. Beter Leven schreibt selbst: Das Label befindet sich in einer ambitionierten Übergangsphase, bei der die Kriterien für Stufe 1 massiv verschärft werden. Angesichts der teuren Kosten arbeiten fast alle Betriebe noch mit ca. 4 qm (gesetzlich 3,8 qm) und schieben den Umbau (Übergangsfrist bis 2035) möglichst lange hinaus, zumal ein Umbau mit erheblichen Einbußen der Tierzahl verbunden ist. Zudem ist wegen der Stickstoffgesetze eine Aufstockung nahezu unmöglich. Auch ein Umbau mit “Kapazitätserhalt ohne Aufstockung“ ist behördlich (Umweltgenehmigung) nicht oder nur sehr langwierig umzusetzen. Dilemma: entweder sehr teure bauliche Anpassung ohne Aufstockung oder Tierbestandsverlust durch mehr Platz pro Tier.

Höheres Tierwohl: Stufe 2 = 2 Sterne:

Sauen und Ferkel
- 3,5 qm für tragende Sauen
- Abgesetzte Ferkel 0,60 qm Platz
- Keine Fixierung im Deckzentrum
- Freie Abferkelung, ständige organische Einstreu, Fixierung max. 5 Tage
- Mind. 6,5 qm Abferkelbucht
- Mindestsäugezeit 28 Tage
- Kupierverbot,
- Ebermast.

Mastschweine:
- 1,3 qm Platz
- Einstreu im Liegebereich
- Verpflichtender überdachter Auslauf
- Transportzeit 4 Stunden.

Betriebsteilnahme und Marktanteil

Das Besondere: Der Marktanteil des freiwilligen „Beter-Leven“-Programms ist im holländischen Supermarkt (Albert Heijn, Jumbo usw.) annähernd 100%. Dort gibt es nur Beter Leven-Fleisch zu kaufen, aber außerhalb des Einzelhandels existiert es fast gar nicht.

2025 wurden in unserem Nachbarland knapp 10 Mio. Schweine gehalten (minus 7% zum Vorjahr) von 1900 Schweinehaltern (minus 10%), nur Betriebe mit über 5.000 Tiere blieben konstant. Laut dem offiziellen „Jaarbericht der Stichting Beter Leven keurmerk 2025“ nehmen insgesamt 673 Schweinebetriebe aktiv an dem Label teil. Das bedeutet, dass rund 35 % aller niederländischen Schweinehalter nach den Richtlinien des Labels produzieren. Das sind 290 Mäster (45%), 225 Sauenhalter (35%) und 130 Betriebe (20%) mit Sauenhaltung und Mast. Es gilt die Nämlichkeit, d.h. Label-Mäster müssen von Label-Ferkelerzeuger beliefert werden. Das Verhältnis ist strengstens ausbalanciert, um ein lückenloses nachvollziehbares System zu etablieren und ein Zusammenbrechen der Wertschöpfungskette zu verhindern.

In Stufe 2 befindet sich kein Betrieb!

Von den 673 Betrieben (gegenüber 750 in 2021) sind ca. 648 in Stufe 1 und 25 Betriebe in Stufe 3 (Bio), aber zurzeit kein Betrieb für 2 Sterne. Dierenbescherming sagt selbst, dass Stufe 2 ökonomisch nicht existiert und daher gescheitert ist. Der Grund: Der Umbau ist sehr teuer, aber der Handel zahlt nicht genug Aufpreis im Vergleich zur günstigeren Stufe 1.

Die Anzahl der Beter Leven Betriebe geht zurück, aber die Betriebe werden größer. Wöchentlich werden ca. 67.000 Schweine mit dem 1-Stern-Beter-Leven-Label (von total 270.000 Schlachtungen in Holland) abgerechnet. Das entspricht einem Marktanteil von 25%. Hinzu kommen circa 3.300 biologische Schweine (3 Sterne, 1,5% Marktanteil) pro Woche. In den letzten fünf Jahren ist die Zahl der abgerechneten Label-Schweine weitgehend stabil geblieben, da der niederländische Einzelhandel eine feste Abnahmeverpflichtung eingegangen ist – mit teilweisen Verträgen von fünf Jahren und mehr. Im Supermarktregal gibt es bei frischem Schweinefleisch praktisch nur noch „Beter Leven“-Fleisch. Bei Wurst- und Fleischwaren gibt es diese Garantie nicht.
Der Inlandsmarkt ist komplett auf 1 Stern eingestellt (außer Bio). Einen 2-Sterne-Fleischmarkt gibt es nicht.

Das große Problem: nur Teilstückvermarktung

Da das „Beter leven“-Fleisch über den Einzelhandel vermarktet wird, geht nur ca. 40 % des gesamten Schweins am Ende tatsächlich in den Verkauf. Der Inlandsmarkt nimmt nur die Edelteile. Die hochwertigen Teilstücke/Edelteile (wie Filet, Schnitzel, Kotelett, Schinken und Hackfleisch) landen im niederländischen Supermarkt und erzielen den vollen „Beter-Leven“-Preis. Die restlichen Teile (z. B. Speck, Bauchfleisch, Pfoten, Ohren oder Innereien), müssen primär exportiert werden. Da ausländische Einkäufer das niederländische Tierwohllabel nicht anerkennen, werden diese Teile als ganz „normales“ Schweinefleisch zum Weltmarktpreis „verschleudert“.

Die Folge: Die Supermärkte in den Niederlanden müssen über die teuren Filets und Schnitzel den Preisaufschlag (Bonus) für das gesamte Schwein erwirtschaften, um dem Landwirt seine Mehrkosten für den Stallumbau und den Mehraufwand zu bezahlen. Oder anders gesagt: die Konsumenten müssen die Edelteile besonders teuer bezahlen, um die nicht in Wert setzbaren Fleischstücke quer zu subventionieren.

Bonuszahlungen

In den letzten Jahren lag der Aufpreis auf die Notierung im Schnitt bei 17 bis 19 ct/kg, nachdem zuvor ca. 10 ct/kg Bonus gezahlt wurde. Grund sind die höheren Auflagen seit 2025/26. Aktuell hat sich die wirtschaftliche Lage drastisch verschlechtert, weil der konventionelle Basispreis abgestürzt ist. Gleichzeitig hat die Dierenbescherming neue, schärfere Richtlinien zum Jahresanfang verabschiedet. Die auflagenbedingte Erhöhung der Ferkelkosten, die Futter-, Fix- und Personalkosten machen die Kalkulation für die Schweinehalter äußerst schwierig. Erzeugergemeinschaften fordern deshalb aktuell eine Anhebung des strukturellen Bonus auf 25 bis 30 ct/kg – auch um zukünftige Investitionen durch Richtlinienverschärfungen (Abferkelung) tätigen zu können.

Nach Auffassung des Marktbeobachters sind das niederländische „Beter Leven“-Programm und das deutsche Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (THKG) geeignet, mehr Transparenz in der Tierhaltung und für den Verbraucher zu schaffen, unterscheiden sich jedoch in ihrer Systematik, Rechtsnatur und Erzeugungs- und Vermarktungstiefe. „Beter leven“ ist ein privatwirtschaftliches, von einer Tierschutzorganisation geleitetes Programm, das in den Anforderungen über die reine Haltung (wie beim THKG) hinausgeht und Transport, Schlachtung einbezieht. Ganz entscheidend ist aber bei „beter leven“ die komplette Einbeziehung der Sauen- und Ferkelhaltung und in der Vermarktung neben dem frischen auch das verarbeitete Fleisch (Wurstwaren). In der Einzelbewertung liegt die Stufe 1-Stern bei der Schweinemast über der THKG-Stufe 2 (mehr Platz, Licht, Stroh), aber unter der THKG-Stufe 3 (weniger Platz, kein Außenklima). Kenner sprechen von einer optimierten THKG-Stufe 2 in der Mast. Aber zu berücksichtigen ist, dass sich „Beter Leven“ in einer „ambitionierten Übergangsphase“ befindet. Ein Vergleich von „Beter Leven“ 2 Sterne mit der deutschen Stufe 4 (Auslauf) ist möglich, aber zurzeit müßig, da es keine holländischen Betriebe in dieser Kategorie gibt. Aber da das deutsche THKG sich nur auf die Mast (ab 30 kg) und nicht auf das gesamte Schweineleben erstreckt, hat es hier im Verhältnis große Lücken. Wie eine Vergleichbarkeit zu erzielen ist, um den freien europäischen Warenverkehr und die „ausländische Ware in Deutschland“ zu ermöglichen, wird nun die Arbeitsgruppe der CDU- und SPD-Fraktionen (und die benannten Wissenschaftler) in nächster Zeit erarbeiten müssen – ein ehrgeiziges Unterfangen.