Die Bio-Anbauverbände Bioland, Naturland, Demeter und Biokreis ziehen nach dem Trilogverfahren von EU-Kommission, EU-Rat und EU-Parlament zur Änderung der EU-Öko-Verordnung eine gemischte Bilanz. Während praxisgerechte Lösungen bei Geflügelthemen erreicht werden konnten, habe es bei den Weideregelungen aufgrund verhärteter Fronten erwartungsgemäß keine Einigung gegeben. Für die EU-Abgeordneten Maria Noichl (SPD) und Martin Häusling ist die Einigung „ein wichtiger und notwendiger Schritt“ (Noichl) und ein „gutes Ergebnis“ (Häusling), während die EU-Abgeordnete Christine Singer (Freie Wähler) aus Bayern das Ergebnis „eine bittere Enttäuschung“ nennt.
Mit der Einigung werden nach Ansicht der vier Bio-Anbauverbände wichtige Probleme im Nachgang zum Herbaria-Urteil, wonach das EU-Bio-Logo und Bio-Bezeichnungen für importierte Erzeugnisse aus Drittländern nur verwendet werden dürfen, wenn diese zu 100 % den strengen EU-Produktionsvorschriften entsprechen – eine bloße Gleichwertigkeit nicht ausreicht, behoben. Von dieser Lösung hängen sehr viele Lieferketten und Produzenten in Deutschland ab und es ist nach Ansicht der vier Verbände eine gute Nachricht, dass die EU an dieser Stelle Bio sichert und stärkt.
Zudem konnten praxisgerechte Lösungen bei Geflügelthemen erreicht werden. Umstrittene Vorgaben für den Auslauf unbefiederter Küken und für die in Deutschland übliche Bio-Mastgeflügelhaltung sind damit hinfällig. Das ist ein Erfolg, auf den die Öko-Verbände kontinuierlich hingearbeitet haben, so die vier Verbände.
Gleichzeitig sei bei anderen zentralen Fragen der Bio-Tierhaltung genau das eingetreten, wovor die Öko-Verbände im Vorfeld gewarnt hatten: Weil keine Einigung bei den Weideregelungen erzielt wurde, konnte auch keine abschließende Lösung für Auslaufüberdachungen und Summenregelung gefunden werden. An diesen Themen will die Kommission 2027 weiterarbeiten und eine rechtssichere Lösung für Schweine herbeiführen.
Keine Einigung bei der Weideregelung
Aus Sicht der Öko-Verbände wurde insbesondere bei der Weideregelung eine wichtige Chance vertan, für zahlreiche Bio-Betriebe sofort praktikable und rechtssichere Lösungen zu schaffen. Die sehr unterschiedlichen Positionen von Kommission, Rat und Parlament konnten nicht zusammengeführt werden. Vor allem die Diskussion um sogenannte „innovative Stallsysteme“ (z.B. überdachte Außenlaufhöfe, Summenregelung) als Alternative zur Weide war für viele Mitgliedstaaten ein „rotes Tuch“ und damit nicht zustimmungsfähig.
Nach Auffassung der Öko-Verbände wäre ein ausgewogener Kompromiss möglich und mehrheitsfähig gewesen, zu dem es auch eine entsprechende Vorlage gegeben habe. Er hätte konkrete Verbesserungen für betroffene Betriebe gebracht, ohne das Weideprinzip grundsätzlich infrage zu stellen.
EU-Kommission gewährt Spielraum – Bundesländer sind gefordert
Trotz des enttäuschenden Ergebnisses sehen die Verbände weiterhin Möglichkeiten, Verbesserungen für die Betriebe zu erreichen. Die EU-Kommission gewährt den Mitgliedstaaten zeitlichen Spielraum und fordert sie auf, Betriebe mit besonderen strukturellen Herausforderungen bei der Umsetzung der Weide zu unterstützen.
Nun stehen insbesondere die für die Auslegung der EU-Öko-Verordnung zuständigen Bundesländer in der Verantwortung, das Angebot der EU-Kommission zügig zu nutzen und praktikable Lösungen für die betroffenen Betriebe zu ermöglichen.
„Wir Öko-Verbände setzen uns zugleich weiterhin gemeinsam bei der EU-Kommission dafür ein, dass die offenen Fragen zu Auslaufüberdachungen, Summenregelung und weiteren Tierhaltungsthemen aufgegriffen werden, damit Rechtssicherheit für unsere Mitgliedsbetriebe geschaffen werden kann“, erklären die vier Ökoverbände.
Noichl: ein wichtiger und notwendiger Schritt
Für die EU-Abgeordnete Maria Noichl ist die Einigung zur Überarbeitung der EU-Öko-Verordnung ist „ein wichtiger und notwendiger Schritt für die ökologische Landwirtschaft in Europa“. Sie schaffe mehr Planungssicherheit für Bio-Betriebe und sichere zentrale ökologische Grundsätze. „Für uns Sozialdemokrat:innen war dabei klar, dass Bio und Weide zusammengehören. Ich begrüße, dass die Weidepflicht für Wiederkäuer als grundlegendes Prinzip des Ökolandbaus erhalten bleibt. Das ist entscheidend, um das Vertrauen der Verbraucher:innen in das EU-Bio-Siegel zu behalten. Die Verlängerung der Gleichwertigkeitsabkommen mit elf Drittstaaten bis Ende 2036 schafft zudem Verlässlichkeit im internationalen Bio-Handel. Jetzt kommt es darauf an, die neuen Regeln zügig, praktikabel und im engen Dialog mit der Bio-Branche umzusetzen. Unser Ziel bleibt eine wettbewerbsfähige ökologische Landwirtschaft, die konsequent für hohe Umwelt- und Tierwohlstandards steht“, so die SPD-Europaabgeordnete Maria Noichl.
Häusling: Einigung bringt Kontinuität für den Sektor
Zur Einigung zwischen dem EU-Parlament, der irischen Ratspräsidentschaft und der EU-Kommission über die Anpassung der EU-Bio-Verordnung an das „Herbaria“-Urteil kommentiert Martin Häusling, Mitglied im Agrar-, Umwelt- und Gesundheitsausschuss sowie Berichterstatter der Grünen-Fraktion: „Mit der Einigung zur Novellierung der Gesetzgebung werden die bestehenden Grundsätze des Ökolandbaus beibehalten. Die verpflichtende Weidehaltung bleibt ein Grundsatz der ökologischen Tierhaltung mit gewissen Flexibilisierungen für die Mitgliedstaaten.“ Darüber hinaus bekomme die EU-Kommission eine ausreichend lange Frist von weiteren zehn Jahren, um die Importregelungen mit elf Drittstaaten an die EU-Standards anzugleichen.
„Außerdem ist es uns Grünen sehr wichtig, dass die Produzenten keine weiteren Auflagen beim Labelling ihrer Produkte erhalten. Wir unterstützen, dass es beim altbewährten Labelling nach ‚EU‘- und ‚Nicht-EU‘-Ware bleibt. Natürlich ist es jedem Produzenten freigestellt, weitere Informationen zum Herkunftsland zu geben. Insgesamt ist die Einigung ein gutes Ergebnis, das dem Sektor Planungssicherheit gibt“, so Häusling.
Singer: „eine bittere Enttäuschung“
Enttäuscht von dem Ergebnis der Trilogverhandlungen zeigt sich Christine Singer (Freie Wähler): „Das ist eine bittere Enttäuschung. Wir haben bis zuletzt für eine Lösung gekämpft, die unsere bestehenden Ökobetriebe schützt, ohne die Weidehaltung grundsätzlich infrage zu stellen. Viele dieser Höfe wirtschaften seit Jahrzehnten ökologisch und können aufgrund ihrer betrieblichen Strukturen nicht allen Tieren Weidegang ermöglichen. Gerade diesen Betrieben hätten wir eine Perspektive geben müssen“, erklärt Singer. Statt einer dauerhaften Lösung erhielten die betroffenen Betriebe lediglich mehr Zeit, um die geltenden Anforderungen zu erfüllen. Die Europäische Kommission werde dazu eine Erklärung veröffentlichen, die jedoch keine rechtliche Alternative zur Weidepflicht schaffe. „Mehr Zeit ist keine Lösung. Wir haben im engen Austausch mit dem Verhandlungsteam des Europäischen Parlaments alles darangesetzt, eine praxistaugliche Lösung zu erreichen, und bis zum Schluss auf eine Einigung gehofft. Umso bitterer ist es, dass wir den betroffenen Betrieben nun keine langfristige Rechtssicherheit geben können“, so Singer abschließend.