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Weideprämie für Milchkühe muss 2027 kommen

Die Weideprämie muss kommen. Foto:FebL

Der Agrarausschuss des Bundestages hat sich am Mittwoch in einer öffentlichen Anhörung mit dem „Entwurf eines Gesetzes für Bürokratierückbau im Bereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat sowie in weiteren Bereichen“ befasst. Im Zentrum stand die im Entwurf vorgesehene Änderung des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes und konkret die darin enthaltene Streichung einer für 2027 geplanten bundesweiten Weideprämie, zu der es in der Begründung in dem Entwurf lapidar lediglich heißt: „Zur Vermeidung des Aufbaus von Bürokratie soll von der Einführung neuer Öko-Regelungen für das letzte Jahr der GAP-Förderperiode abgesehen werden.“ Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) lehnt die Streichung entschieden ab. Und auch der Naturschutzbund Deutschland (NABU) sprach sich in der Anhörung für eine Weideprämie aus, die vom Bundestag 2024 bereits beschlossen, dann jedoch auf 2027 verschoben wurde.

Kirsten Wosnitza, Milchbäuerin aus Schleswig-Holstein, war als Sachverständige bei der Anhörung geladen und erklärt: „Die Umsetzung der Öko-Regelung bereits im Jahr 2027 wäre ein wichtiges Signal. Die Verschiebung hat zu erheblichem Vertrauensverlust in die Politik geführt. Wir brauchen endlich Planungssicherheit. Bei unsicheren Milchmärkten und angespannter wirtschaftlicher Lage können wir nicht noch weitere Jahre warten. Was vielleicht politisch als kurzer Zeitraum erscheint, kann für einzelne Betriebe entscheidend sein. Deshalb geht es nicht um die Frage, ob Weidehaltung von Milchkühen in der GAP gefördert werden sollte, sondern wann und wie diese Förderung endlich umgesetzt wird."

Als „agrarpolitischen Rückschritt“ bezeichnete Viktoria Gaul, die als weitere Sachverständige für die AbL an der Anhörung teilnahm, eine mögliche Streichung. Das „Hin und Her rund um die Weideprämie“ habe in den Betrieben für Verunsicherung gesorgt. Und mit Blick auf bestehende Programme in einzelnen Bundesländern erklärte sie, dass ein bundesweites Programm als Basis dienen könne, um es gegebenenfalls auf Länderebene zu ergänzen.  

Die AbL fordert insbesondere SPD und CDU/CSU auf, sich im parlamentarischen Verfahren gegen die Streichung einzusetzen. Ebenfalls müssten die Bundesländer ihre Blockadehaltung aufgeben. Die Koalition muss den Weg für eine Umsetzung bereits 2027 freimachen. Im Jahr 2027 sind ca. 730 Mio. € mehr Mittel in der ersten Säule der GAP aufgrund der wegfallenden Möglichkeit zur Umschichtung. Dieses Geld fehlt auch den Bundesländern. Für die Bundesländer wäre es ebenfalls ein Vorteil, da die Länderhaushalte entlastet würden und somit mehr Spielraum hätten andere Programme weiter zu finanzieren.

Für den NABU unterstrich Phillip Brändle in der Anhörung die Bedeutung von Weidetierhaltung für die Biodiversität, nannte einen Kuhfladen „Hotspot für Insekten“. Ein Beschluss zur Einführung 2024, dann die Verschiebung auf 2027 und jetzt eine Streichung lasse die Zusicherung von Planungssicherheit unglaubwürdig erscheinen und widerspreche auch der im Koalitiosnvertrag verkündeten Förderung der Weidetierhaltung. Wenig stichhaltig ist für ihn auch der in der Begründung für die Streichung genannte bürokratische Aufwand.

Von Kirsten Wosnitza, der AbL und dem NABU wurden schriftliche Stellungnahmen zur Anhörung eingereicht.