Der Deutsche Naturschutzring fordert gemeinsam mit neun Tierschutzorganisationen die Bundesregierung auf, endlich verbindliche gesetzliche Vorgaben für die Putenhaltung zu schaffen und in die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung aufzunehmen.
„Für Masthühner und Legehennen gibt es gesetzliche Vorgaben, für Puten nicht. Diese Regelungslücke ist nicht weiter hinnehmbar. Die Bundesregierung muss jetzt handeln, statt die Verantwortung auf Gerichte, Länder und einzelne Veterinärämter vor Ort abzuwälzen“, erklären die Organisationen.
In einem jetzt veröffentlichten Positionspapier legen sie dar, wie unzureichend die Haltungsbedingungen für Puten in den meisten deutschen Ställen sind. Die Tiere haben viel zu wenig Platz und kaum Möglichkeiten zur Beschäftigung. Sie können sich weder zurückziehen noch Artgenossen ausweichen und nicht erhöht ruhen, obwohl dies ihrem natürlichen Verhalten entspricht. Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Haltungsbedingungen bereits als Verstoß gegen das Tierschutzgesetz bewertet, so die Organisationen. Hinzu komme die Zucht auf sehr schnelles Wachstum, die häufig zu Beinschäden führe. Damit sich die gestressten Tiere nicht gegenseitig verletzen, werde ihnen routinemäßig der Schnabel gekürzt. Ein Vorstoß seitens der Bundesregierung, endlich verbindliche gesetzliche Haltungsvorgaben vorzulegen, lasse jedoch bis heute auf sich warten.
Statt verbindlicher Vorschriften würden bislang die sogenannten „Bundeseinheitlichen Eckwerte“ angewendet. Dabei handelt es sich um eine freiwillige Vereinbarung, die maßgeblich von der Geflügelwirtschaft geprägt wurde. Sie sieht Besatzdichten von bis zu 58 Kilogramm Körpergewicht pro Quadratmeter bei Putenhähnen und 52 Kilogramm bei Putenhennen vor. Bei Putenhähnen von rund 20 Kilogramm Endgewicht teilen sich damit fast drei ausgewachsene Tiere einen einzigen Quadratmeter. Einer Putenhenne steht durchschnittlich kaum mehr Platz als die Fläche von drei DIN-A4-Blättern zur Verfügung.
Wie unzureichend die Vorgaben der Industrie sind, hat das Bundesverwaltungsgericht im April 2026 ebenfalls klargestellt: Die Eckwerte seien kein Maßstab für eine tierschutzgesetzkonforme Haltung. Trotzdem drängt die Geflügelwirtschaft darauf, dass das Bundeslandwirtschaftsministerium die Besatzdichten der Eckwerte in einer Verordnung festschreibt, heißt es seitens der Organisationen. Damit würde ein gerichtlich festgestellter Missstand zu geltendem Recht. Dabei lägen die wissenschaftlichen Grundlagen für eine tiergerechte Putenhaltung vor. Konkrete Empfehlungen für die Putenhaltung machte Anfang 2026 unter anderem die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) in einer Stellungnahme.
„Es gibt keine Ausreden mehr. Durch die Stellungnahme der EFSA wissen wir, welche Anforderungen die Putenhaltung aus Tierschutzsicht mindestens erfüllen muss“, so die Verbände.
Auch die Länder ringen nach Ansicht der Verbände um bessere Bedingungen. In Niedersachsen, dem Bundesland mit den meisten Puten, wird derzeit im Rahmen des Tierschutzplans über Regelungen zur Haltung von Mastputen diskutiert. Die Verbände erwarten dort ein Ergebnis, das die Bedingungen für die Tiere spürbar verbessert, doch eine Lösung in einem Bundesland ersetzt ihrer Ansicht nach keine bundesweite Regelung. Es sei daher unerlässlich, dass die Bundesregierung Regelungen für die Haltung von Puten und weiteren Tierarten endlich in die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung aufnimmt.
Die Verordnung muss mit Blick auf die Puten nach Ansicht der Verbände zumindest folgende Anforderungen verbindlich regeln:
- deutlich niedrigere maximale Besatzdichten,
- eine Begrenzung der Gruppengrößen oder eine wirksame Unterteilung großer Gruppen,
- eine planmäßige Stallstrukturierung und die Einrichtung von Funktionsbereichen,
- ausreichendes und geeignetes Beschäftigungsmaterial sowie Möglichkeiten zur Futtersuche und Erkundung,
- ausreichend erhöhte Strukturen zum Aufbaumen,
- eine durchgehend trockene, lockere Einstreu,
- rieselfähige Materialien zum Staubbaden,
- Anforderungen an Licht und Stallklima,
- tierbezogene Indikatoren für die betriebliche Eigenkontrolle, etwa Fußballenveränderungen, Lahmheiten, Verletzungen, Mortalität und Brusthautveränderungen,
- ein Verbot der Haltung von Tieren, deren Gesundheit und Wohlergehen durch zuchtbedingte Merkmale beeinträchtigt sind, beispielsweise durch körperliche Disproportionen oder überhöhtes Körpergewicht infolge zu schneller Zunahme.
Das Positionspapier mitgezeichnet haben: Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt, Animal Equality Germany e. V., Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. (BUND), Bund gegen Missbrauch der Tiere e. V. (bmt), Deutscher Naturschutzring e. V. (DNR), Deutscher Tierschutzbund e. V., Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e. V. (DJGT), Menschen für Tierrechte e. V., PROVIEH e. V., VIER PFOTEN – Stiftung für Tierschutz