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US-Wissenschaftler:innen warnen vor unzureichender Regulierung von Gentechnik-Mikroben

Argumente gegen die unzureichende Regulierung von Gentechnik-Mikroben.

In einer aktuellen Publikation warnen US-Wissenschaftler:innen vor einer unzureichenden Regulierung von gentechnisch veränderten Mikroorganismen in den USA. Sie zeigen anhand von drei Fällen erhebliche Lücken bei der Risikoprüfung vor der Zulassung. Demnach führt ein fragmentiertes Zulassungssystem mit unklaren Zuständigkeiten und mangelhaften Prüfstandards dazu, dass die Risiken für Mensch und Umwelt nicht ausreichend untersucht werden. Darauf weist das Institut für unabhängige Folgenabschätzung in der Biotechnologie Testbiotech hin.

Die drei Beispiele betreffen Gentechnik-Bakterien, die in den USA bereits zugelassen wurden. Sie sollen Stickstoff im Boden sammeln, als Zahnputzhilfe dienen oder die Folgen von Alkoholkonsum mindern. Zwar hätten die Firmen einzelne Dossiers vorgelegt, eine ausreichende Prüfung durch die Behörden sei aber nicht erfolgt. Laut Publikation wurden Risiken wie ungewollte Veränderungen des Mikrobioms, die Ausbreitung in der Umwelt und die Übertragbarkeit von Mensch zu Mensch nicht berücksichtigt, so Testbiotech.

Die Wissenschaftler:innen machen Vorschläge, wie ein Minimum an Risikoprüfung und gesetzlicher Regulierung aussehen sollte. Dabei sollte berücksichtigt werden, ob die Keime im menschlichen Mikrobiom überdauern und sich vermehren und dieses verändern können, ob sie sich ungewollt in der Umwelt ausbreiten, natürliche Keime verdrängen oder ungewollt von Mensch zu Mensch übertragen werden können. Auch der Ort und Umfang der Freisetzungen müssten berücksichtigt werden.

Zudem sollte eine dauerhafte Überwachung nach einer Freisetzung erfolgen, bei der die Persistenz in der Umwelt, Veränderungen der natürlichen Mikrobiome, Genaustausch, Resistenzen gegen Antibiotika, ungewollte Übertragungen und negative gesundheitliche Auswirkungen beobachtet werden.

In der EU sind laut Testbiotech die Standards der Risikoprüfung derzeit wesentlich höher als in den USA. Doch in Zukunft könnte das Regelwerk auch hier fragmentiert werden. Für viele gentechnisch veränderte Keime soll eine Freisetzung im Schnellverfahren, ohne nachfolgende Überwachung und ohne zeitliche Begrenzung erlaubt werden. Eine entsprechende Gesetzesvorlage könnte schon im November vom Parlament angenommen werden.

Eines der Präparate, die von den US-Wissenschaftler:innen unter die Lupe genommen wurde, könnte nach Ansicht von Testbiotech von dieser Deregulierung profitieren. Es beruht auf der gentechnischen Veränderung von Bacillus subtilis, einer Bakterienart, die im menschlichen Darm, in Böden und bei Tieren regelmäßig vorkommt. Diese Bakterienart findet sich auf einer Liste von Mikroorganismen, die in der EU als sicher eingestuft werden.

Das Produkt soll die Folgen von Alkoholkonsum abmindern. Nach Angaben des Herstellers ist ihr Produkt frei von Virulenzfaktoren, Pathogenen und übertragbaren Antibiotikaresistenzgenen und würde sich daher nicht wesentlich von seiner natürlichen Ausgangsform unterscheiden. Diese Kriterien werden laut Testbiotech auch von der EU-Kommission genannt, wenn es um beschleunigte Freisetzungen und den Verzicht auf Monitoring geht. Doch die US-Wissenschaftler:innen weisen darauf hin, dass es bei diesem Produkt mehrere Berichte über mögliche Nebenwirkungen gibt und das Risiko einer ungewollten Übertragung der Gentechnik-Keime von Mensch zu Mensch besteht.

Vor diesem Hintergrund fordert Testbiotech das EU-Parlament auf, das Gesetzesvorhaben zu stoppen. Ähnliche Forderungen wurden auch in einem gemeinsamen Brief der Zivilgesellschaft sowie vom Dachverband europäischer Ökolog:innen geäußert. Zudem haben sich jüngst auch bekannte französische Wissenschaftler:innen in einem gemeinsamen Gastkommentar in der Zeitung Le Monde entsprechend positioniert.