Nach mehr als 30 Jahren wird die Berufsausbildung zum Landwirt und zur Landwirtin grundlegend modernisiert. Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMLEH) hat gemeinsam mit den Ländern, den Sozialpartnern und Fachleuten aus der beruflichen Praxis eine zeitgemäße Ausbildungsverordnung erarbeitet, so das BMLEH. Sie wurde jetzt im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt zum 1. August 2027 und damit zum Beginn des nächsten Ausbildungsjahres in Kraft. Maßgeblich beteiligt waren laut BMLEH auf Seiten der Sozialpartner der Deutsche Gewerkschaftsbund, das Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung, die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) und der Deutsche Bauernverband (DBV).
„Die alte Verordnung ist 30 Jahre alt. Seither hat sich die Landwirtschaft in vielen Bereichen grundlegend verändert: Betriebe arbeiten heute mit moderner und digitaler Technik, sind Treiber von Innovationen. Gleichzeitig sind die Anforderungen an Wirtschaftlichkeit, Ressourcenschutz, Tierwohl oder Klimaanpassung gestiegen. Besonders wichtig war mir, dass die neue Verordnung von denjenigen mitgestaltet wird, die Ausbildung jeden Tag leben“, erklärt Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer.
IG BAU betont „ganzheitlichen“ Ansatz
Als „grundlegend modernisiert“ sieht auch die IG BAU die neue Verordnung. "Die Zeiten, in denen es fast ausschließlich familiengeführte Hofbetriebe gab, sind vorbei. Es gibt immer mehr größere Betriebe, die sich immer stärker spezialisieren. Das muss sich in den Ausbildungsinhalten niederschlagen", sagt Christian Neuberg, ehrenamtlicher Sachverständiger für die IG BAU. Für Neuberg, der an der Neuausrichtung intensiv mitgearbeitet hat, ist wichtig, dass der Ansatz "ganzheitlich" ist, sprich, dass "konventionelle und ökologische Bewirtschaftungsformen allen Auszubildenden unabhängig von ihrem Betrieb vermittelt werden". Die Dimension der Nachhaltigkeit, beispielsweise mit einer Stärkung des Tierwohls, habe insgesamt an Bedeutung gewonnen und sei jetzt prüfungsrelevant. Neu sei zudem, dass das Selbstverständnis der angehenden Landwirt*innen ausdrücklich Bestandteil der Ausbildung werde. Dazu gehöre, die eigene Tätigkeit nicht allein aus der Perspektive der Erzeugung zu betrachten, sondern auch die Auswirkungen auf Natur und Gesellschaft zu reflektieren. Auch die Digitalisierung vieler Arbeitsabläufe sei weiterhin Lehrgegenstand.
Das Arbeits- und Tarifrecht sind nach wie vor Bestandteile der Ausbildungsinhalte, so die IG BAU. Die Auszubildenden bekommen zudem soziale Kompetenzen, wie die wertschätzende und respektvolle Zusammenarbeit im Team, vermittelt. Sie werden befähigt, Diskriminierungen und Belastungssituationen zu erkennen. "Das dies zentrale, prüfungsrelevante Lerninhalte sind, ist vor dem Hintergrund, dass es immer mehr Angestellte statt Familienmitglieder in den Landwirtschaftsbetrieben gibt, sehr zu begrüßen", sagt Neuberg.
Christian Beck, im IG BAU-Bundesvorstand unter anderem zuständig für die Agrar-Branche, lobt die Zusammenarbeit mit dem Deutschen Bauernverband. "Die Modernisierung der Ausbildungsverordnung war ein konstruktiver Prozess aller Sozialpartner. Jetzt kommt es darauf an, dass es uns gelingt, darauf aufzubauen und schrittweise auch die Ausbildungsqualität in der Praxis weiter zu verbessern, etwa durch Ausbau der Ausbildungsberatung, durch Fortbildungsangebote für Ausbilder*innen oder durch die Stärkung der überbetrieblichen Ausbildung."
Auch DBV begrüßt neue Verordnung
Auch der DBV-Vizepräsident und Vorsitzende des Fachausschusses Berufsbildung und Bildungspolitik, Dr. Holger Hennies, begrüßt - ähnlich wie die IG BAU - die vom BMLEH veröffentlichte Ausbildungsverordnung: „Die modernisierte Ausbildungsordnung schafft die Voraussetzung dafür, dass angehende Landwirtinnen und Landwirte optimal auf zukünftige Herausforderungen vorbereitet sind. Sie stärkt darüber hinaus die Attraktivität des Berufsbildes und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Sicherung einer leistungsfähigen, nachhaltigen und regionalen sowie innovativen Landwirtschaft in Deutschland“.
Seit der letzten Modernisierung im Jahr 1995 haben sich laut DBV sowohl die Betriebsstrukturen als auch die gesellschaftlichen Anforderungen an die Landwirtschaft verändert. Die neue Ausbildungsverordnung berücksichtige aktuelle Entwicklungen in den Bereichen Digitalisierung, Nachhaltigkeit und Vermarktung. Darüber hinaus würden persönliche, soziale und insbesondere kommunikative Kompetenzen im Berufsalltag immer mehr an Bedeutung gewinnen. Die überarbeitete Berufsausbildung trage dem Rechnung und schaffe die Grundlage für eine zeitgemäße, praxisnahe und zukunftsorientierte Ausbildung. Wesentlicher Bestandteil der Ausbildung bleibe jedoch weiterhin die Tierhaltung und der Pflanzenbau. In Zeiten zunehmender Spezialisierung sei es damit gelungen, einen breit angelegten Ausbildungsberuf zu erhalten, in dem sich alle Bewirtschaftungsformen wiederfinden. „Dies war uns ein großes Anliegen“ – ergänzt Hennies.
Erarbeitet wurden die neuen Ausbildungsinhalte gemeinsam mit acht Praktikern aus den Reihen der Landesbauernverbände sowie Vertretern der Arbeitnehmerseite (IG BAU) in einem sogenannten Sachverständigenverfahren. Die Koordination lag beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB). Verordnungsgebend ist das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ). Parallel zur Ausbildungsordnung wurde durch Vertreter der Kultusministerkonferenz der Länder auch der Rahmenlehrplan überarbeitet. „Nicht nur während des eigentlichen Verfahrens, sondern bereits in der umfassenden Vorbereitung hierauf hat unser Berufsstand Zusammenhalt bewiesen. Im engen Schulterschluss haben Bildungsvertreter der Landesbauernverbände den Grundstein gelegt. Mein Dank gilt deshalb allen am Verfahren beteiligten Akteuren für die enge Einbindung der Praxis sowie die konstruktive Zusammenarbeit“, unterstreicht Hennies.