Es braucht tragfähige Lösungen für die extrem schwache Stellung der Erzeuger:innen in der Wertschöpfungskette, die zu der wirtschaftlich desaströsen Lage für unzählige Bauernhöfe im Bundesgebiet führt. Das erklärt die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) nach Beendigung der Konsultation des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMLEH) zur nationalen Umsetzung der EU-weiten Verträge (Art. 148 und 168 der Gemeinsamen Marktordnung, GMO) vor Lieferung, an der die AbL für mehrere Sektoren teilgenommen und gefordert hat, dass die Bundesregierung Verträge vor Lieferung in Deutschland ohne Ausnahmen umsetzen muss. Ansonsten wird die EU-Vorgabe verfehlt, dass für Erzeuger:innen in der Wertschöpfungskette „Transparenz, Vorhersehbarkeit und angemessene Weitergabe der am Markt erzielten Erlöse“ gegeben ist. Ohne verbindliche Verträge vor Lieferung wird das erklärte Ziel, die wirtschaftliche Situation der Erzeuger:innen am Markt zu verbessern und ihre Produktionskosten in der Preisbildung zu berücksichtigen, nicht zu erreichen sein.
„Die AbL fordert die Bundesregierung auf, Verträge vor Lieferung in Deutschland ohne Ausnahmen umzusetzen“, fordert Martin Schulz, der als AbL-Bundesvorsitzender an der Konsultation zum Sektor Schwein teilgenommen hat. „Wir Erzeuger:innen tragen am Ende der Lieferkette jegliches Marktrisiko sowohl für sinkende Preise, also auch für steigende Kosten. Die Erzeuger:innen in Deutschland wollen und brauchen eine bessere Stellung am Markt, deshalb muss dieses System durchbrochen werden. Ansonsten ist in der Tierhaltung der Umbau zu mehr Tierwohl und Klimaschutz für unsere Höfe nicht zu finanzieren. Uns droht ein beträchtlicher Teil der Schweinehaltung in Deutschland wegzubrechen, wodurch die Ernährungssicherung und -souveränität bedroht ist. Im Milchsektor, aber auch im Schweinesektor sind die Krisen unvorhersehbar über uns eingebrochen und wir haben kaum Handhabe am Markt zu agieren“, erklärt Schulz und verweist auf das Gutachten der unabhängigen Monopolkommission zur Lebensmittel-Lieferkette, wonach die Preisschere zwischen Verbraucher:innen und Erzeuger:innen immer weiter auseinander geht und in der Verarbeitung und im Handel mehr abgeschöpft wird. „Verbraucher werden unnötig belastet und wir Betriebe werden an den am Markt erzielten Erlösen nicht angemessen beteiligt. Deshalb muss die neue EU-Vorgabe zu Lieferverträgen 1:1 und ohne Ausnahmen umgesetzt werden. Verträge, in denen vor Lieferung Preismodalitäten, Liefermengen, Laufzeiten und Kündigungsfristen sowie Qualitäten klar definiert und die Produktionskosten berücksichtigt werden, sind ein erster wichtiger Schritt zu mehr Marktteilnahme für uns Bäuerinnen und Bauern. Das Fleisch-Qualitätsprogramm Neuland macht seit Jahrzehnten Verträge und zeigt beispielhaft, dass Verträge vor Lieferung kein Bürokratiemonster sind, sondern Erzeuger stärken. Es geht!“
Nach Beendigung der mündlichen Konsultation besteht noch bis Mitte Oktober die Möglichkeit zur Einreichung schriftlicher Stellungnahmen.
EU-Verordnung: Es ist angezeigt, Maßnahmen zu ergreifen
In der EU-Verordnung 2026/1739 vom Juli 2026 werden verschiedene Faktoren (z. B. Wetterereignisse, Kriege) genannt, die Einfluss auf die Kosten der Landwirte und auf die Lebensmittelpreise haben, um dann festzustellen: „Aufgrund dieser Faktoren ist die Verteilung der Wertschöpfung entlang der Lebensmittelversorgungskette immer ungleicher geworden und die Unsicherheit in Bezug auf die Tätigkeit der Landwirte, insbesondere derjenigen, die kleine und mittlere landwirtschaftliche Betriebe bewirtschaften, ist gestiegen, wodurch Proteste angeheizt und Misstrauen geschürt wurden. Es ist daher angezeigt, Maßnahmen zur Bewältigung dieser Herausforderungen zu ergreifen, um Fairness sowie das Vertrauen der Akteure in die Lebensmittelversorgungskette wiederherzustellen, die Position der Landwirte zu stärken und ihre Verhandlungsposition zu verbessern, einschließlich durch Erzeugerorganisationen und Genossenschaften, die einen Mehrwert schaffen, sowie das Einkommen der Landwirte zu schützen und die Zuversicht junger Menschen in Bezug auf den Beruf des Landwirts zu stärken.“
Und an anderer Stelle: „Um zu vermeiden, dass Landwirte gezwungen sind, Erzeugnisse systematisch unter ihren Produktionskosten zu verkaufen, sollten die Indikatoren, Indizes und Methoden zur Berechnung des Endpreises Veränderungen der Marktbedingungen und Veränderungen relevanter Elemente der Produktionskosten der gelieferten landwirtschaftlichen Erzeugnisse widerspiegeln, die sich auf die Vergütung der Landwirte auswirken.“