Nationale GVO Verbote sind möglich

Entgegen den Behauptungen aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium und von Minister Schmidt erachten führende Rechtswissenschaftler nationale Verbote von in Europa zum Anbau zugelassener gentechnisch veränderter Organismen (GVO) als möglich, wenn nicht sogar als geboten. Im Interview mit der Bauernstimme führt Prof. Winter, Umweltrechtler der Universität Bremen, eine Reihe von Verbotsgründen auf, die seiner Einschätzung nach „eigentlich ausschließlich durch bundesweite Maßnahmen umgesetzt werden können“. Das seien insbesondere umweltpolitische, agrarpolitische, sozio-ökonomische und ethische Gründe. Winter stellt fest, dass nationale Politiken einen weiten Ermessensspielraum haben. So könne der politische Wille, die langfristige Bewahrung der Wahlfreiheit für die Verbraucher sicher zu stellen, ein zwingender Verbotsgrund sein. Ebenso sei es ein nach der EU-Richtlinie möglicher agrarpolitischer Verbotsgrund, „den Trend zur Industrialisierung der Landwirtschaft aufzuhalten und stattdessen die bäuerliche und biologische Landwirtschaft zu fördern“ Der Bundesgeschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft, Georg Janßen, verweist in diesem Zusammenhang auf das Leitbild Landwirtschaft des Bunds: „Gerade erst hat der Agrarbericht der Bundesregierung bäuerliche Wirtschaftsweisen zum Leitbild erklärt.“ und fordert: “Nun muss Agrarminister entsprechend liefern.“
10.06.2015
Von: mn