Keine Nachbaugebühren in Argentinien

Während in Europa, speziell in Deutschland, bereits seit Jahren eine juristische Auseinandersetzung über die Frage läuft, ob Bauern und Bäuerinnen den Pflanzenzüchtern auch dann Lizenzen – die sogenannten Nachbaugebühren – zahlen müssen, wenn sie ihr eigenes Erntegut wieder aussäen, wurde dies in Argentinien gerade erneut ausdrücklich vom Landwirtschaftsminister verneint. Und zwar sogar für gentechnisch verändertes Saatgut, mit dessen Ernte Bauern und Bäuerinnen ihre Äcker bestellen. Monsanto als Sortenschutzinhaber hatte zwar darauf gedrungen, und in den USA auch entsprechenden Gerichtsprozesse zur Durchsetzung geführt, nun aber in Argentinien einer anderen Regelung zugestimmt. Dort soll zwar nun der boomende illegale Handel mit Erntegut, welches wieder zur Aussaat eingesetzt wird, durch ein Register unterbunden werden, in das sich Nachbauer eintragen müssen. Nachbaugebühren dürfen die Züchter allerdings nicht erheben. Die dortigen Bauernverbände begrüßten die durch den Landwirtschaftsminister Carlos Casamiquela getroffene Entscheidung, das Recht auf unentgeltliche Nutzung von selbst erzeugtem Saatgut zu bekräftigen. In Deutschland kämpfen seit 20 Jahren Bäuerinnen und Bauern um dieses Recht, das die Politik mit Zustimmung des Bauernverbandes mit der Einführung der Nachbaugebühren stark beschnitten hat.
05.06.2015
Von: cs