Vorfahrt für bäuerliche Betriebe bei der Stallbauförderung

Bayern bindet seine Agrarinvestitionsförderung (AFP) für Stallbauten verstärkt an die Anforderung besonders tiergerecht zu bauen – und sorgt durch eine heruntergesetzte Obergrenze der Zuschüsse dafür, dass gerade kleinere Betriebe von der Unterstützung profitieren. Es ist die Zeit, in der die Bundesländer ihre Förderrichtlinien für die mit Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) finanzierten Programme überarbeiten. Meist werden dabei nur Details angepasst, ausschlaggebend sind vor allem der Finanzhaushalt und die inhaltliche Schwerpunktsetzung. In Bayern waren die bisherigen Agrarumweltmaßnahmen des Kulturlandschaftsprogramms überzeichnet und sollten ausgeweitet werden – das bedeutete Sparen an anderer, möglichst sinnvoller Stelle. Der Fördersatz für das AFP wurde in Bayern nun auf 25 % festgelegt. Möchte ein Betrieb erstmalig von der Anbinde- auf Laufstallhaltung bei Milchkühen umstellen oder in die Zuchtsauenhaltung investieren wird der Zuschuss auf 30 % erhöht. Maximal werden 120.000 an Zuschüssen ausgezahlt, statt wie in den Jahren zuvor 300.000. Damit werden Bauvorhaben bis zu einem Gesamtvolumen von höchstens 400.000 Euro unterstützt – das Sparprogramm sorgt hier für den Vorrang kleinerer Strukturen bei der Förderung. Machbar wäre diese Schwerpunktsetzung auch in Thüringen; dort wird mit den neuen Förderrichtlinien nun zwar auch dem Tierwohl mehr Gewicht beigemessen, aber die Gestaltung der Zuschüsse verstärkt darauf auszurichten, kleinere Betriebsstrukturen im Wettbewerb zu unterstützen, ist nicht vorgesehen. 20 % Basisförderung soll es zukünftig für Stallbauten geben, deren bauliche Anforderungen über die gesetzlichen Tierschutzkriterien hinausgehen, und 40 % Premiumförderung, wenn besondere Tierschutzleistungen umgesetzt werden – dazu zählen z.B. 20 % mehr Platz pro Tier in der Mastschweinehaltung. Die Förderobergrenze für Bauvorhaben liegt bei einem Gesamtvolumen von 2 Mio. Euro. Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) Mitteldeutschland hatte sich mehr versprochen, „um einer gesellschaftlich akzeptierten Landwirtschaft auch in Thüringen auf den Weg zu helfen und bewusst auch bäuerlichen Betrieben und Neueinsteigern in der Landwirtschaft Chancengleichheit zu bieten“, so der Landesvorsitzende Michael Grolm. Gefordert hatte der AbL Landesverband im Vorfeld z.B. Weidehaltung besonders zu fördern und keine Stallanlagen oberhalb der Bundesimmissionsschutzgesetz-Schwelle. Außerdem sollten insbesondere auch kleinere, nicht bilanzpflichtige Betriebe Zugang zur Investitionsförderung, mit einem gehobenen Fördersatz von 40%, bekommen.
13.06.2017
Von: cw