Initiative zur Stallbauregulierung schlägt hohe Wellen

Bundesumwelt- und Bauministerin Barbara Hendricks (SPD) hat am 24. August angekündigt, die Massentierhaltung stärker regulieren zu wollen. Sie stellte ein Gesetzespaket vor, in dem u.a. vorgesehen ist, im Baugesetzbuch die Privilegierung für Stallbauten auf Anlagen-Größen zu beschränken, für die keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) oder UVP-Vorprüfung vorgeschrieben ist (z.B. 1.500 Mastschweineplätze). Teilbauten sollen ausdrücklich als eine Anlage gewertet werden, um die Salamitaktik des schrittweisen Erweiterns zu vermeiden. In der TA Luft (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft) soll nun bundesweit die Filterpflicht für große Stallanlagen eingeführt werden, die es bisher nur in einigen Bundesländern (Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Thüringen) gibt. „Die Forderungen zum Baugesetzbuch und zur Filterpflicht entsprechen langjährigen Forderungen der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL)“, so Martin Schulz, AbL-Vorsitzender und Neuland-Bauer im Wendland, und ergänzt: „Beides stärkt bäuerliche Betriebe mit einer gesellschaftlich akzeptierten Tierhaltung. Die weiteren Vorschläge zum Immissionsschutzrecht bezüglich der Ausbringung von Gülle und Mist sowie zum Wasserhaushaltsgesetz können erst nach Vorlage der Details bewertet werden.“ Die AbL begrüßte Hendricks Vorstoss in einer gemeinsamen Presseerklärung mit BUND, EuroNatur, Deutschem Tierschutzbund und Neuland als „guten Schritt in die richtige Richtung“. Der Bauernverband hingegen schäumt und malt Bedrohungsszenarios „für die gesamte Landwirtschaft“ an die Wand. Es sei ein massiver Schlag gegen die Entwicklungspotentiale der Tierhalter, so wird bei topagrar online z.B. Bernhard Conzen, Präsident des Rheinischen Landwirtschafts-Verbandes, zitiert. Wohlgemerkt es geht bei den Baueinschränkungen um Ställe mit Größenordnungen, die eine UVP erfordern.