Intakte Schnäbel in Hessen

Ab dem kommenden Jahr sollen in Hessen lebenden Legehennen die Schnöbel nicht mehr gekürzt werden. Dass ist das Ergebnis einer freiwilligen Vereinbarung zwischen dem Landesverband der Geflügelwirtschaft und der Landesregierung. Ab dem kommenden Januar sei der Eingriff nur noch in Ausnahmefällen möglich. Das allerdings ist schon jetzt die Gesetzliche Grundlage. Denn das Bundestierschutzgesetz lässt nicht kurative Eingriffe, wie das Schnäbelkürzen bzw das Schwänze kupieren nur im Einzelfall und in Ausnahmesituationen zu. Dass dies dennoch ein fester Bestandteil eines großteils der Legehennenbetriebe ist wird oft übersehen. Umso wichtiger der Schritt hin zum Ausstieg in Hessen. Begleiten will die hessische landwirtschaftsministerin die Vereinbarung mit einem Beratungsangebot, dass den Betrieben kostenlos vom Landesbetrieb Hessische Landwirtschaft (LLH) angeboten wird. Somit könnten sich die Tierhalter über die notwendigen Änderungen der Haltungs- und Fütterungsbedingungen der Hühner informieren.
18.08.2016
Von: mn