Gentechnikgesetz gewinnt

Bundeverfassungsgericht weist den Normenkontrollantrag ab

Das Gentechnikgesetz steht im Einklang mit dem Grundgesetz. Dies hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom vergangenen Mittwoch bestätigt. Das Land Sachsen-Anhalt hatte ein Normenkontrollverfahren angestrengt und jetzt in allen Punkten verloren. „Das ist ein sehr erfreulicher Tag für Bauern und Verbraucher. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit seinem heutigen Urteil klare Maßstäbe für den Schutz einer gentechnikfreien Landwirtschaft und Lebensmittelerzeugung gesetzt“, so Friedrich Wilhelm Graefe zu Baringdorf, Bundesvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) e.V. in einer ersten Reaktion auf das Urteil zum Gentechnikgesetz. In ihrer Begründung wägen die Richter die im Grundgesetz verankerten Rechte des Einzelnen gegenüber solchen der Allgemeinheit ab. Die Richter kommen zu dem Schluss, dass Veränderungen am Erbgut „in die elementaren Strukturen des Lebens“eingreifen. Diese seien, wenn überhaupt, nur schwer wieder rückgängig zu machen. Aus diesem Grund ist neben den Interessen der Nutzer der im Grundgesetz enthaltene Auftrag, in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürliche Lebensgrundlage zu schützen, umzusetzen. Das Gericht musste im Besonderen über die Neufassung der Begriffsbestimmungen
„gentechnisch veränderter Organismus“ und „Inverkehrbringen“, das Standortregister, den Umgang mit in Verkehr gebrachten Produkten und Ansprüchen bei Nutzungseinschränkungen befinden. In allen Punkten kommen die Richter zu dem Schluss, dass die Regelungen des Gentechnikgesetzes geeignet und erforderlich sind, um Verantwortung gegenüber der Lebensgrundlage zukünftiger Generationen,
Interessensausgleich zwischen Grundstücksnachbarn, gleichberechtigtes Nebeneinander unterschiedlicher Wirtschaftsweisen zu erreichen. Sie wahren auch das Gebot der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinn, bestätigen die Richter in einer ersten Stellungnahme. Das Standortregister erfülle darüber hinaus die Aufgabe, Transparenz über den Anbau gentechnisch veränderter Organismen zu schaffen, und trage dadurch zum öffentlichen Meinungsbildungsprozess bei. Der Prozess hatte im Vorfeld zu einer öffentlichen Positionierung der beteiligten Verbände geführt. Der Deutsche Bauernbund, der Sachverständigenrat für Umweltfragen, der Bund für Umwelt und Naturschutz, der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft, das Öko-Institut der Verbraucherzentrale Bundesverband und das katholische Landvolk stellten sich hinter das Gentechnikgesetz.Den Prozess unterstützt hatten und waren damit gegen die vorsorgenden Regelungen der Deutsche Bauernverband,
der Deutsche Raiffeisenverband, der Bundesverband der Pflanzenzüchter, die
Gesellschaft für Pflanzenzüchtung, der Bundesverband deutscher Saatguterzeuger, die Deutsche Forschungsgemeinschaft und die
Industrievereinigung Biotechnologie im Verband der Chemischen Industrie.
01.12.2010
Von: Unabhängige Bauernstimme, Marcus Nürnberger